Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungs-Nlatt.

Herausgegeben  vom  Kriegs-Ministerium.
14.  Jahrgang.  Herlin,  den  31.  Dezember  1880.  Nr.  26.

Gedruckt  und  in  Kommission  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße  69.

 

 

Der  verrtellährliche  Brän#umerationspreis.  dieses  Blattes  beträgt  1.4  50  4.  Abonnirt  Lann  werden:  außerhalb  bei  den
anstalten  und  bei  den  Buchhandlungen,  in  Berlin  bei  der  Expedition,  Kochstraße  69.
Bei  Letzterer  erfogt  auch  der  Verkauf  einzelner  Nummern  dieses  Blattes;  der  Preis  derselzen  richtet  sich  nach  der  Anzahl
der  Druckbogen;  jeder  Druckbogen  von  8  Seiten  wird  dabei  mit  204  berechnet,  falls  nicht  für  einzelne  Nummern  noch
besonders  eine  Preisermäßigung  festgesetzt  ist.

 

Nr.  255.
Marschverpflegungs-Vergütung  für  1881.

Aufe  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewassucte
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (N.-G.-Bl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Natural-Verpflegung
u  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1881  dahin  sNx“  worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und
Tag  zu  gewähren  ist:
t  Brot  ohne  Brot
a.  für  die  volle  Tageskost  "  we  z8  Pfennig
b.  für  die  Mittagskost
;  für  die  Abendkost  .  -  41  -
d.  für  die  Morgenkost  19  -  14
Berlin,  den  24.  Dezember  1880.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

Berlin,  den  27.  Dezember  1880.
Verstehendes  wird  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.

Kriegs-Ministerium.
No.  931/12.  M.  O.  D.  2.  v.  Kameke.

Nr.  256.

Vergütungssätze  für  Brot  und  Fourage  und  Vergütungspreis  für  den  aus  Preüßischen  Magazinen  an
Kadetten-Anstalten  verabrelchten  Roggen  pro  I.  Semester  1

Berlin,  den  21.  Dezember  1880.

In  dem  Zeitraum  vom  1.  Januar  bis  Ende  Juni  1881  sind  nach  den  von  den  resp.  Kriegs-Ministerien
erfolgten  Festsetzungen  zu  vergüten: