Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Ihre Funktion endet mit der in der ersten Generalversammlung vorge- 
nommenen Wahl des Verwaltungsrathes. Scheiden bis dahin Mitglieder des 
Komitcés aus, so wählen die Uebrigen in deren Stelle neue, und zwar zu ge- 
richtlichem oder notariellem Protokolle. 
B. Die Herren: 
a) Max Troost, 
b) Albrecht Troost, 
c) Alexander von Sybel, Regierungs-Assessor a. D., zu Friedrichsstadt- 
Dasseldorf, 
werden bevollmächtigt, die landesherrliche Genehmigung des gegenwärtigen 
Statuts nachzusuchen und alle Schritre zu thun, welche zur Erlangung dersel- 
ben dienlich sind. Sie erhalten sowohl alle zusammen, als einzeln, die Er- 
mächtigung, in alle Stacutänderungen zu willigen, welche die Kngglcch Preu- 
Kische Staatsregierung als Bedingungen der Konzessionirung der Gesellschaft 
hinstellen wird, und solche Statutsänderungen in rechtsverbindlicher Kraft für 
alle AMktionaire in öffentlichen Urkunden anzuerkennen. 
Schema zu den Aktien. 
Akt i e 
der 
Louisenthaler Aktiengesellschaft für Druckerei, Weberei und 
Scpinnerei 
über 
Einhundert Thaler Preußisch Kurant. 
— (Trockener Stempel.) 
Der Inhaber dieser Aktie hat den Gesammteinschuß von Einhundert 
Thalern Preußisch Kurant geleistet und hat nach Höhe dieses Betrages und 
in Gemäßheit des unterdeenen ...... .... landeöherrlich 
bestätigten Statuts der Gesellschaft verhaltnigmäßigen Antheil an dem gesamm- 
ten Eigenthum, Gewinne und Verluste der Gesellschaft. 8 
ülheim an der Ruhr, den 11enn . .. 1 
Die Direktion. Der Verwaltungsrath. 
(Eigenhaͤndige Unterschrift zweier (Eigenhaͤndige Unterschrift eines Verwaltungs- 
Direktoren.) raths-Mitgliedes.) 
Eingetragen in das Aktienregiste 
n“n“ee 
Der Kontrolbeamte. 
(Eigenhändige Unterschrist.) 
Schema
	        
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