Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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in I. Klasse 8—10 Prozent, 
-II. 6— 8 
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. II. 5—7 
. IV. 5-7 
: V. - 6— 7 - 
Hoͤhere Saͤtze sind in dem Falle anzuwenden, wenn erfahrungsmaͤßig die 
Gefahr oft wiederkehrt. Beide Prozentsätze (§K. 18. und 19.) werden zu- 
sammengerechner, die Summe giebr den überhaupt anzunehmenden Abschlag 
von dem bonitirten Ertrage an. 
9. 20. 
Zu 3. Roggenpreis. Zu Findung des Geldwerthes für den ver- 
bleibenden Naturalertrag wird der Roggenpreis auf 37 bis 40 Silbergroschen 
pro Scheffel angenommen, und sind die Uebersichtstabellen unter Zugrunde- 
legung dieses Preises berechnet. 
Hierbei gelten folgende Grundsätze: Bei einem Gute, dessen Ackerfläche 
sich überwiegend zum Roggenbau eignet, und wo der Düngungzzustand nicht 
durch größere indufstrielle Anlagen gehoben wird, kann nur ein Roggenwerth 
von 37 Silbergroschen der Berechnung zu Findung des Kapitalwerthes zum 
Grunde gelegt werden. Dagegen kann der Hoͤchstpreis von 40 Silbergroschen 
nur bei solchen Guͤtern zur Änwendung kommen, welche uͤberwiegend zum Wei- 
zenbau geeignet, und dauernd auf 12 Prozent der Ackerflaͤche Handelsgewaͤchse 
u produziren im Stande sind, und auf denen nachweislich günstige Abfatzver- 
zälmu obwalten. 
S. 21. 
Zu 3. Ertragswerth. Die Uebersichtstabellen weisen nach, auf 
welches Kapital der Ertragswerth eines Morgens Ackerland sich berechnet, 
wenn ein bestimmter Körnerertrag pro Morgen ermittelt, von diesem ein be- 
stimmter Prozentsatz auf Kosten und Gefahren abgezogen, das verbleibende 
Quantum zu Gelde berechnet und die Bodenrente zum 20fachen Betrage kapi- 
talisirt wird. Um daher für jedes einzelne Ackerstück das Kapital zu finden, 
welches seinen Ertragswerth pro Morgen ausdrückt, ist nur erforderlich, daß 
die nach den obigen Vorschriften (99. 17. bis 20.) festgestellten Zahlen in den 
betreffenden Kolonnen der Tabellen für das Ackerland aufgesucht werden, 
worauf sofort der entsprechende Kapitalbetrag (Ertragswerth pro Morgen) in 
der dafür bestimmten Kolonne gefunden werden wird. 
Bei der Anwendung dieser Hülfstabellen sind bloße Pfennige, im Fall 
sie einen halben Silbergroschen übersteigen, für einen vollen Silbergroschen zu 
berechnen, im anderen Falle außer Ansatz zu lassen — und ist diese Rechnungs- 
vorschrift auch weiterhin bei den folgenden Titeln zu beobachten. Niemals darf 
der Ertragswerth pro Morgen Ackerland höher angenommen werden, als: 
in
	        
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