— 50 —
eine Bildung in der Masse zu verbreiten, die sie in die Lage
setzt, ihre eigenen, persönlichen Fähigkeiten, wie die wirthschaftlichen
Kräfte des Landes, zum eigenen und zum allgemeinen Wohlbefinden
auszunutzen, überläßt er dieses dem Zufall, dem freien
Willen und den Kräften der so schon überbürdeten Gemeinden.
Die Folge ist, daß nicht nur höchst Unvollkommenes erreicht wird,
sondern, da nach dem Stande der Vertheilung der politischen
Rechte in der Gemeinde, es wiederum dieselben Interessenkreise
sind, welche im Staate das große Wort führen, das was geschieht,
nur ihnen vorzugsweise, und zwar auf Kosten der Gesammtheit,
zu Gute kommt. Jede Förderung der Interessen der Besitzenden,
und sei es selbst deren Ausbildung, muß zum größeren Nachtheil
der Unterdrsckten ausschlagen.
Für die Entwickelung genossenschaftlicher Verbände zum
Zwecke der Förderung der materiellen Interessen, sei es durch
produktive oder distributive und konsumtive (erzeugende, vertheilende
und wirthschaftlich verzehrende) Thätigkeit, thut er absolut
nichts, weil auch dieses wieder die Privatwirthschaft der
Großen in Frage stellte und ihre Herrschafts= und Ausbeutungsstellung
untergrübe.
Für alle diese aufgeführten und noch Dutzende von anderen
das allgemeine Wohlbefinden fördernden Maßregeln hat der heutige
Staat kein Mittel, hat er nicht einmal das geringste Gefühl
der Pflicht und nicht das geringste Verständniß.
Nach der liberalen und Regierungsdoktrin ist der Zweck des
Staates, wie Lassalle dies treffend ausdrückte, die Rolle des
Nachtwächters zu spielen. Er hat nur für den auswärtigen
Schutz seiner Angehörigen zu sorgen, und wie unvollkomme#n
selbst dies geschieht und mit welch enormen Opfern und Lasten,
ist oben ausgeführt worden. Im Inncrn hat er dafür zu sorgen,
daß Niemand stiehlt und betrügt, d. h. nicht thut, was
nach der heutigen bürgerlichen Definition von Diebstahl und
Betrug als solch ein Verbrechen aufgefaßt wird.
Für die Bildung seiner Angehörigen zu sorgen, hält er bis
zu einem gewissen Grade zwar für seine Pflicht, indem cr den
Schulzwang dekretirt und gewisse Beihülfen gewährt, im Uebrigen
aber überläßt er es den Kräften jedes Einzelnen, wie weit
seine Mittel reichen, für seine Kinder Lehrmittel zu beschaffen
und das Schulgeld aufzubringen. Wem der Zufall in unserem
ökonomischen Getriebe viel gegeben, der kann viel dran wenden,
vorausgesetzt, daß ihn auch die Natur mit Kindern bedacht;
wer nichts besitzt, mag sehen, wie er zurecht kommt oder er ist
auf Gnadenbrocken angewiesen, die ihm den Kindersegen, durch
den die Gesellschaft erhalten wird und sich fortentwickelt, zur
Last, wenn nicht zum Fluche machen.