Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Anweisung 
"6“ zur 
Essener Stadt-Obligation 
Litt ..... uͤber ..... Thaler. 
Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe an die Essener 
Stadtkasse nn . . .. 18.. die zweite Serie von zehn halbjäh- 
rigen Zinskupons zur obigen Essener Stadt-Obligarion. 
Essen, den nnnnn .. 18. 
Der Die städtische Anleihe= und 
Bürgermeister. Schuldentilgungs-Kommission. 
(Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) 
Der Stadtrendant. 
(Unterschrift.) 
  
(Nr. 5047.) Bestdtigungs-Urkunde, betressend den dritten Nachtrag zum Statut der Nie- 
derschlesischen Zweigbahngesellschaft. Vom 4. April 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wirr Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem die Niederschlesische Zweigbahngesellschaft in der ordentlichen 
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 31. Juli 1858. die Ergänzung resp. 
Abänderung ihres unterm 8. November 1844. (Gesetz-Sammlung für 1844. 
S. 677.) landesherrlich bestätigten Statuts durch Einführung besonderer An- 
weisungen (Talons) zur Empfangnahme der künftig auszugebenden Serien von 
Dividendenscheinen und Zinskupons beschlossen, auch ihrer Direktion die Er- 
mächtigung zur Abfassung eines entsprechenden Statutnachtrages und zur Ver- 
einbarung desselben mit der Staatsregierung ertheilt hat, wollen Wir den an- 
liegenden, von der gedachten Direktion aufgestellten und unter dem 8. März 
1859. notariell anerkannten Nachtrag zu dem Statut der Niederschlesischen 
Zweigbahngesellschaft hiermit in allen Punkten bestätigen. 
Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu dem 
Gesellschaftsstatut durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden. u 
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