Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
Nr. 1.— 
  
(Nr. 4996.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Thorner Stadt- 
Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern. Vom 6. Dezember 
1858. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Thorn mit Genehmigung der Stade- 
verordnetenversammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung außerordent- 
licher, zur Einrichtung der städtischen Gasbeleuchtung erforderlichen Ausgaben 
ein Anlehen von 80,000 Thalern aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf jeden 
Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu 
dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung auf 
jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilcgium zur Aussiellung von 
80,000 Thalern Thorner Stadk-Obligationen, welche nach dem anliegenden 
Schema in 80 Apoints zu 500 Thalern und in 400 Apoints zu 100 Thalern 
auszufertigen, mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Gläubiger unkündbar, durch Ausloosung mit mindestens Einem Prozent der 
ursprünglichen Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die Tilgung erspar- 
ten Zinsen alljährlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, 
die landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obli- 
gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des 
Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Dezember 1858. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
Flottwell. v. d. Heydt. v. Patow. 
Jahrgang 1859. (Nr. 4996.) 1 Auf 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Januar 1859.
	        
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