Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 2 — 
Auf Grund des landesherrli „en Pivilegiums vom 
(Geset= Sammlung für 185. Vr. 
ausgefertigte 
Thorner Stadt-Obligation 
Liltr. % 
uͤber .. . .. Thaler Preußisch Kurant. 
ad 
Wu, der Magisirat der Stadt Thorn, beurkunden und bekennen hierdurch im 
Einverständniß und mit Genehmigung der Stadtocrordnetenversammlung hier- 
selbst, daß der Inhaber dieser Obligation in Folge ciner geleisicten baaren Ein- 
zahlung von der Stadtgemeinde Thorn ein Kapital von Thalern Preu- 
ßisch Kurant zu fordern hat. 
Die Zinsen dieses Kapitals werden mit fünf vom Hundert am 2. Ja- 
nuar und 1. Juli eines jeden Jahres fällig und nur gegen Rückgabe der aus- 
gefertigten Kupons gezahlt. Die Tilgung der Anleihe erfolgt mittelst Ausloo= 
sung der Obligationen und es wird hierzu jährlich mindestens Ein Prozent der 
ursprünglichen Kapitalschuld, unker Hinzurechnung der durch die Amortisarion 
ersparten Zinsen, verwendet. 
Den Kommunalbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Til- 
gungsfonds zu verstärken, oder auch sämmtliche noch ausstehende Obligationen 
auf einmal zu kündigen. Die in Folge der Ausloosung zur Rückzahlung be- 
stimmten Nummern, sowie eine etwanige Kündigung der sämmtlichen noch aus- 
stehenden Obligationen und der Tag der Rückzahlung werden durch das Thor- 
ner Wochenblatt, den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen 
Regierung zu Marienwerder und durch eine Berliner Zeitung mindestens drei 
Monate vor dem Zahlungstage bekannt gemacht. Mit dem Ablauf des auf 
solche Weise angekündigten Zahlungskages hört die Verzinsung des betreffen- 
den Kapitals auf. · 
Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. 
Die Zurückzahlung des Kapitals erfolgt gegen Auslieferung dieser Obli- 
gation und der nicht verfallenen Zinskupons. In Ermangelung letzterer wird 
deren Werth vom Kapiral einbehalten. 
Für die richtige Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt 
Thorn mit ihrem Gesammtvermögen und Einkommen. 
Thorn, den . .ten ... . .. 18. 
(L. S.) 
Der Magistrat der Stadt Thorn. 
  
Kupon
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.