Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Verband mit seinem Grundvermoͤgen, sowie mit den Beitraͤgen, welche auf 
Grund der G. 6. ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 28. August 
1856. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1856. S. 913.) von den Verbandöge- 
nossen erhoben werden. 
h A#essen zu Urkund haben wir diese Ausferkigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Aken, den . .ten... . .. ., .. . . . .. 18. 
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register —. 
Drovinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation des Aken-Rosenburger Deichverbandes 
(II. Emission) 
« Littr..».·. Æ..·... 
übet....· Thalek..... Silbergroschen ..... Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
1meen 8.. und späterhin die Zinsen der vorbemerkten Obli- 
gation für das Zaibah vom .. .... .. .. .. .. .. . . .. bis ...... ....... . .. . . .. 
mit (in Buchstaben) Thaler . . . . . Silbergroschen Pennige bei 
der Deichkasse zu Aken. 
Aken, den . .ten .... .... ...... 18. 
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes. 
(Faksimile der Unterschrife dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register ..... 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- 
ren, vom Tage der Falligkeit ab, erhoben 
wird. 
— ————— 
(Nr. 5003.)
	        
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