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Verband mit seinem Grundvermoͤgen, sowie mit den Beitraͤgen, welche auf
Grund der G. 6. ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 28. August
1856. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1856. S. 913.) von den Verbandöge-
nossen erhoben werden.
h A#essen zu Urkund haben wir diese Ausferkigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Aken, den . .ten... . .. ., .. . . . .. 18.
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes.
(Unterschrift dreier Mitglieder.)
Eingetragen im Register —.
Drovinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg.
Zins-Kupon
zur
Obligation des Aken-Rosenburger Deichverbandes
(II. Emission)
« Littr..».·. Æ..·...
übet....· Thalek..... Silbergroschen ..... Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am
1meen 8.. und späterhin die Zinsen der vorbemerkten Obli-
gation für das Zaibah vom .. .... .. .. .. .. .. . . .. bis ...... ....... . .. . . ..
mit (in Buchstaben) Thaler . . . . . Silbergroschen Pennige bei
der Deichkasse zu Aken.
Aken, den . .ten .... .... ...... 18.
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes.
(Faksimile der Unterschrife dreier Mitglieder.)
Eingetragen im Register .....
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah-
ren, vom Tage der Falligkeit ab, erhoben
wird.
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(Nr. 5003.)