Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 311 — 
Stätut 
der Neuen Aktien-Zuckerraffinerie in Halle an der Saale. 
Firma, Sitz und Oauer der Gcsellschaft. 
H 
Unter Vorbehalt landesherrlicher Genehmigung und auf Grund des Ge- 
setzes vom 9. November 1843. wird durch gegenwärtiges Statut eine Aktien-= 
gesellschaft unter der Firma: 
„Neue Aktien-Zuckerraffinerie“ 
begründet. 
. 2. 
Die Gesellschaft hat ihren Wohnsitz zu Halle an der Saale und ihren 
Gerichtsstand vor dem Königlichen Kreisgerichte daselbst. 
Jeder Aktionair nimmt, soweit es sich um Streitigkeiten mit der Gesell- 
schaft handelt, durch die Seichmung oder den Erwerb der Aktie zugleich sein 
Domizil in Halle an der Saale. Alle Insinuationen erfolgen gültigerweise an 
die in diesem Domizil wohnende, von ihm zu bestimmende Person, oder in dem 
in diesem Ort belegenen, von ihm zu bestimmenden Hause, und in Ermange- 
lung der Bestimmung einer Person oder eines Hauses auf dem Prozeßbüreau 
des Koöniglichen Kreisgerichts zu Halle, gemäß den §#. 20 —22. Titel 7. 
Th. I. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung. 
g. 3. 
Die Dauer der Gesellschaft wird auf funfzig Jahre, vom Tage der lan- 
desherrlichen Genehmigung derselben gerechnet, festgesetzt. 
K. 4. 
Eine Verlängerung derselben kann innerhalb der gehachten Zeit durch die 
Generalversammlung (§. 35.) beschlossen werden. Der esfallsige Beschluß be- 
darf der landesherrlichen Genehmigung. 
zweck der Gesellschaft. 
g. 5. 
Der Zweck der Gesellschafft ist: 
1) der Betrieb der Zuckerraffinerie mit allen in dieselbe eingreifenden Ge- 
schäftszweigen; 
2) der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.