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(Nr. 5004.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den zweiten Nachtrag zum Statute der
Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft. Vom 27. Dezember 1858.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem die Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm-
lung vom 21. Juli 1858. die Vermehrung des Gesellschaftskapitals um
100,000 Thaler und außerdem in Ergänzung des F. 17. des unterm 13. März
1846. (Gesetz= Sammlung S. 129.) Allerhöchst bestätigten Statuts die Aus-
gabe von soceenanmten. Talons Behufs Erhebung neuer Serien von Dioviden-
denscheinen für die Stammaklien beschlossen und zu dem Ende die in dem an-
liegenden zweiten Nachtrage zum Statute enthaltenen Bestimmungen zur Be-
stätigung vorgelegt hat, wollen Wir diesen Beschlüssen und dem gedachten
Nachtrage Unsere Genehmigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst der Anlage durch die Gesetz-Samm-
lung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1858.
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. Simons.
Zweiter Nachtrag
zu den
Statuten der Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft.
g. 1.
Der Gesellschaftsfonds wird um die Summe von Einmal hundert tau-
send Thalern vermehrt, die verwendet werden sollen:
1) zur Ausführung der zum Betriebe erforderlichen Neubauten auf den
Bonhöffn Neisse und Grottkau;
2) zur Vermehrung der Betriebsmittel.
Sohrgang 1856. (Nr 5004.) 3 S. 2.