Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
JNr. 43. — 
  
(Nr. 5143.) Patent, betreffend einen aus Anlaß der hundertjahrigen Geburtstagsfeier Schillers 
ausgesetzten, von drei zu drei Jahren zu crtheilenden Preis von Eintau- 
send Thalern Gold nebst einer goldenen Denkmünze för das beste Werk 
der Deutschen dramatischen Dichtkunst. Vom 0. November 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent, 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Die hundertjährige Geburtstagsfeier Friedrichs v. Schiller hat in Uns 
den Wunsch hervorgerufen, das Andenken des großen Dichters durch eine zur 
Förderung des geisligen Lebens im Deutschen Volke geeignete Stiftung zu 
ehren. Deshalb haben Wir beschlossen: 
für das besie in dem Zeitraum von je drei Jahren hervorgetretene Werk 
der Deutschen dramatischen Dichtkunsi einen Preis von Eintausend Tha- 
lern Gold nebst einer goldenen Denkmünze zum Werthe von Einhun- 
dert Thalern Gold zu beslimmen. 
Die jedesmalige Ertheilung dieses Preises an den Verfasser behalten Wir 
Uns Selbst nach folgenden naheren Maaßnahmen vor. 
S. 1. 
Es wird eine aus neun Mitgliedern bestehende Kommission zusammen- 
treten; sie wird von Unserm Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizi- 
nal-Angelegenheiten jedesmal zu Anfang desjenigen Jahres, in welchem der 
Preis ertheilt werden soll, theils aus ordentlichen Mitgliedern der Königlichen 
Akademie der Wissenschaften, theils aus anderen dazu einzuladenden Notabili- 
täten Deutschlands gebildet. 
Jahrgang 1859. (Nr. 5143.) 75 g. 2. 
Ausgegeben zu Berlin
	        
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