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zug auf die genannte Straße verleihe, will Ich derselben zugleich gegen Ueber—
nahme der kuͤnftigen chausseemaͤßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Egangeegeles nach den Besiimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Besiimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhe-
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1810. angehängten Be-
siimmnungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenniniß zu bringen. " «
Berlin, den 31. Oktober 1850.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisier. «
(Nr. 5151.) Bekanntmachung, betreffend die unterm » ’59.-«c,kfolgte-"Bcstdtignng
dcöStatuwsükdieAktiengesellschaftunterdemamcn»Bcrgbau-Akticn-
grscllschaftWeichsclthnl«zuBrombcrg.V01116.Noven1bct1859.
Des Regenten Prinzen von Preusen Königliche Hoheit haben, im Namen
Seiner Majesiät des Königs, mittelst Allerhöchsien Erlasses vom 27. Oktober
d. J. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen „Bergbau
Abtiengesellschaft Weichselthal mit dem Oomizil zu Bromberg zu genehmigen
und deren unterm 27. Juli d. J. notariell vollzogene Statuten zu bestärigen
geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. Z. des Gesetzes über die Aktien-
gesellschafren vom 9. November 19 13. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst den Statuten der Gesell-
schaft durch das Amtoblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg bekannt
gemarht werden wird. «
Bexlin, den 6. November 1859.
—.
d. Heydt.
(Nr. 5157.)