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(Nr. 5157.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Dezember 1859., betreffend die Genehmigung des
Regulativs über die erweiterte Wirksamkeit des Neuen landschaftlichen
Kreditvereins für die Provinz Posen.
In Ich das mit dem Berichte vom 24. November d. J. Mir vorgelegte
egulativ, betreffend die erweiterte Wirksamkeit des Neuen landschaftlichen
Kreditvereins für die Provinz Posen, genehmige, besiimme Ich zugleich, Ihrem
Antrage gemäß, daß die in Gemäßhe#t der hh. 36. und 43. des Statutes vom
13. Mai 1857. des gedachten landschaftlichen Kreditvereins bereits bestellten
oder noch zu bestellenden Bezirkskommissarien fortan den Titel „Landschafts-
Deputirte“ führen sollen.
Dieser Mein Erlaß und das beigefügte Regulativ sind durch die Gesetz-
Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 12. Oezember 1859.
Im Namen Sr. Majesiät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Gr. v. Schwerin.
An den Minister des Innern.
Regulativ,
betreffend
die erweiterte Wirksamkeit des Neuen landschaftlichen Kredit-
Vereins für die Provinz Posen.
DOiie Wirksamkeit des in Gemäßheit der Allerhöchsien Erlasse vom 13. Mai
1857. (Gesetz-Sammlung für 1857. S. 320.) und vom 15. September 1858.
(Gesetz-Sammlung für 1858. S. 325.) bestehenden „Neuen landschaftlichen
Kreditvereins für die Provinz Posen“ wird wie folgt erweitert.
Abschnitt l.
Den Besitzern derjenigen Güter, welche dem Posener landschaftlichen
(Nr. 5157.) Ver-