Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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bedarf  der  Militairverwaltung  für  das  Jahr  1854.,  sowie  die  Beschaffung  der
zur  Deckung  desselben  erforderlichen  Geldmittel,  jetz  aufzunehmende  Staatsanleihe
  von  fünfzehn  Millionen  Thalern  und  die  auf  diese  Anleihe  bezüglichen
Schuldverschreibungen  Anwendung  finden  soll.

Das  Staatsêministerium  hat  diese  Bestimmung  durch  die  Gesetz-Sammlung
  bekannte  zu  machen.

Charlottenburg,  den  15.  Januar  1855.

Friedrich  Wilhelm.

v.  Manteuffel.  v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Raumer.  v.  Weslphalen.
v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Waldersee.

An  das  Staatsministerium.

 

(Nr.  4164.)  Mlrhöchster  Erlat  vom  15.  Jannar  1855.,  betreffend  die  Abänderung  des
Tarifs  für  die  Erhebung  des  Oderbrückgeldes  zu  Oppeln  vom  12.  Januar
1841.  hinsichtlich  der  Sütze  für  Fuhrwerk.

A,  Ihren  Bericht  vom  3.  d.  M.  bestimme  Ich,  daß  statt  der  unter  A.  des
Tarifs  für  die  Erhebung  des  Oderbrückgeldes  zu  Oppeln  vom  12.  Januar
1841.  (Gesetz-Sammlung  S.  23.)  für  Fuhrwerk  einschliehlich  der  Schlitten
vorgeschriebenen  Sätze:  vom  Fuhrwerke,  einschließlich  der  Schlitten,
I.  zum  Fortschaffen  von  Personen,  als:  Extraposten,  Kutschen,  Kalsschen,
Kabriolets  u.  s.  w.  für  jedes  Zugthiriii  .  .  .  Sgr.
II.  zum  Fortschaffen  von  Lasten:
1)  von  beladenem,  d.  h.  von  solchem,  worauf  sich,  außer
dessen  Zubehbr  und  außer  dem  Futter  für  höchstens  drei
Tage,  an  anderen  Gegenständen  mehr  als  zwei  Jentner

befinden,  für  jedes  Zugthirrr  .  .  ..  ..  1  Sgr.
2)  von  unbeladenen:  ·
a)WagenfütjebesZug-hier«......................  6  Pf.

b)  Schlitten  für  jedes  Zugthr  4  P.
erhoben  werden,  dagegen  die  in  dem  gedachten  Tarife  vorgeschriebenen  Ausnahmesätze
  für  gewöhnliche  kleine  Bauerwagen  und  Bauerschlitten  fortan  außer
Anwendung  bleiben  sollen.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Charlottenburg,  den  15.  Januar  18535.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4165.)