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Besitz der Approbation befindlichen, und den Lehrlingen, vorgesehen ist. Dem Zwecke der
Aufnahme entsprechend kann es sich allerdings dabei nur um die Feststellung des pharmazeutischen
Personals handeln.
Die nach Maßgabe des angegebenen Schemas seitens der Kreismedizinalbeamten bewirkten
Aufzeichnungen sind theils direkt, theils durch Vermittelung der nächst höheren Behörde
und nach etwaiger Nachprüfung seitens derselben dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
übersandt worden, welches mit ihrer Zusammenstellung und Bearbeitung beauftragt war.
Hierbei wurden die Angaben zunächst auf das Vorhandensein etwaiger Widersprüche
geprüft, und weiter, ob sie im Vergleich zu den Ergebnissen von 1887 Unwahrscheinlichkeiten
erkennen ließen.
In allen Fällen, in denen ein Anlaß dazu vorlag, wurde Rückfrage gehalten. Dadurch
wurde es möglich, nicht nur eine Reihe von Fehlern, welche sich bei der vorigen
Erhebung eingeschlichen hatten, ausfindig zu machen, sondern auch dem vorliegenden Material
den thunlichsten Grad von Zuverlässigkeit zu verleihen.
Es wäre erwünscht gewesen, bei der Bearbeitung die Ergebnisse der Volkszählung vom
2. Dezember 1895 zu benutzen. Da bis zu deren Eingange aber nicht gewartet werden
konnte, sind die Einwohnerzahlen, welche bei der am 14. Juni desselben Jahres vorgenommenen
Berufs= und Gewerbezählung ermittelt sind, den Berechnungen zu Grunde gelegt.
Selbst von dieser Zählung konnten nur die vorläufigen Ergebnisse abgewartet werden.
1. Apotheken.
a) Gesammtzahl der Apotheken.
Neben den Apotheken sind die Filialen als besondere Anstalten gezählt worden, weil
sie in gleicher Weise wie diese der Versorgung des Gesammtpublikums mit Arzneien dienen
und ihre Unterschiede auf anderen Gebieten liegen.
Insgesammt wurden auf den 1. Juli 1895 einschließlich 185 Filialen
5161 Apotheken ermittelt.
Die Zahl derselben hat sich gegen den 1. April 1887, an welchem sie 4 680 betrug,
um 481 oder 10,, % erhöht, während die Zunahme in der Zeit vom 1. April 1876 bis
1. April 1887 nur 6/0 5% betrug. Im jährlichen Durchschnitt, dessen Berücksichtigung
wegen der ungleichen Dauer der zwischen den einzelnen Erhebungen liegenden Zeiträume
geboten ist, machte dieselbe neuerdings 1,25, früher O0,55 % aus. Aber auch die Bevölkerung
hat sich innerhalb des späteren Zeitraumes stärker vermehrt, nämlich um 10,6 gegen 9,7 oder
jährlich 1/1 1) gegen 0,r /% Allerdings muß hervorgehoben werden, daß diesen Berechnungen
im Einklange mit der Bearbeitung der vorigen Apotheken-Erhebung die Ergebnisse der
Volkszählungen von 1875 und 1885 zu Grunde gelegt und damit die vorläufigen Ergebnisse
der Berufs= und Gewerbezählung von 1895 verglichen sind. Ersetzt man, was
jetzt angängig und im Hinblick auf den Zeitpunkt der mittleren Erhebung richtiger ist, das
Volkszählungs-Ergebniß von 1885 durch die für 1887 berechnete mittlere Einwohnerzahl,
so hat sich die Bevölkerung bis zu diesem Jahre um 10 und nach demselben um 11 %
im Jahresdurchschnitt vermehrt. Diese letztere Ziffer steht einer Zunahme der Apotheken
um 1955% gegenüber. Danach hat sich also im zweiten Zeitraum die Bevölkerung in
geringerem Verhältniß erhöht als die Zahl der Apotheken, ihre Versorgung mit Apotheken
mithin 1895 besser gestaltet als dies 1887 der Fall war. (Vgl. die Angaben im Abschnitt
A. „Zahl der Apotheken im Verhältniß zur Bevölkerung“).
1) Diese Ziffer ergiebt sich, wenn man den Zeitraum vom 1. Dezember 1885 an berechnet. Geht
man dagegen vom 1. April 1887, dem Tage der Apotheken-Erhebung, aus, so lautet dieselbe 1,370%.