Full text : Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

 

 

124  X.  Die  Gegenwart.
oder  Tadel,  Lohn  oder  Strafe  verdient.  Daß  Gott  der  König  aller
Könige  und  Herr  aller  Herren  ist,  daß  ihm  die  höchste  Ehre,  der  erste
und  letzte  Gehorsam  gebührt,  hat  der  Kaiser  bei  ernsten  und  heitern
Anlässen  des  öftern  zum  Ausdrucke  gebracht.  Der  Kaiser  sucht  auch
nicht  in  kriegerischen  Eroberungen,  sondern  in  Werken  des  Friedens
und  in  der  Wohlfahrt  fseines  Volkes  den  höchsten  Ruhm.  Das  hat  er
durch  viele  Reisen  bekundet,  die  er  gleich  am  Anfange  seiner  Regierung
zu  den  Fürsten  des  Deutschen  Reichs  und  zu  benachbarten  Kaisern
und  Königen  unternahm:;  denn  diese  Reisen  hatten  den  Zweck,  durch
freundschaftlichen  Verkehr  dem  deutschen  Volke  den  Frieden  zu  sichern
und  zu  erhalten.  Milde  und  nachgiebig  dem  Freunde,  der  friedfertig
seine  Straße  zieht,  strenge  und  standhaft  gegen  den  Haderer,  der  unzufrieden
  und  aufrührerisch  in  innerm  und  äußerm  Streite  des  Volkes
Ruhe  und  Frieden  gefährdet:  so  steht  der  Kaiser  vom  ersten  Tage
seiner  Regierung  an  bis  heute  da.

123.  BVas  Heer  und  die  Marine.

1.  Die  von  Preußen  zur  Zeit  der  Knechtschaft  eingeführte  allgemeine
  Wehrpflicht  ist  samt  der  preußischen  Militärgesetzgebung
durch  die  Reichsverfassung  jetzt  in  ganz  Deutschland  giltig.  Jeder
Deutsche  ist  danach  wehrpflichtig  und  kann  sich  in  Ausübung  dieser
Pflicht  nicht  vertreten  lassen.  Die  Wehrpflicht  zerfällt  in  die  Dienstpflicht
  und  die  Landsturmpflicht.  Jeder  wehrfähige  Deutsche  ist  dienstpflichtig,
  kann  aber  wegen  zu  hoher  Losnummer  oder  häuslicher  Verhältnisse
  von  dieser  Pflicht  befreit  werden.  Die  Militärpflicht  beginut
mit  dem  1.  Januar  des  Kalenderjahres,  in  welchem  der  Wehrpflichtige
das  zwanzigste  Lebensjahr  vollendet.  Bei  Beginn  der  Wehrpflicht
müssen  die  Wehrpflichtigen  sich  in  der  Zeit  vom  15.  Januar  bis
1.  Febrnar  beim  Ortsvorsteher  ihres  Wohnorts  zur  Eintragung  in  die
Rekrutierungs-Stammrolle  anmelden.  Wer  nicht  in  dem  Orte  der  Anmeldung
  geboren  ist,  muß  dabei  ein  Geburtszeugnis  vorlegen.  Nach
der  Anmeldung  werden  die  Militärpflichtigen  durch  den  Gemeindevorsteher
  zur  Musterung  beordert.  »

2.  Die  Stärke  des  Heeres  wird  bei  Friedenszeiten  im  Wege
der  Reichsgesetzgebung  auf  eine  bestimmte  Reihe  von  Jahren  festgestellt
  und  beträgt  ungefähr  ein  Prozent  der  Bevölkerung.  Der
Kaiser  bestimmt  alljährlich  die  Zahl  der  einzustellenden  Rekruten.
Die  gesamte  Landmacht  des  Reichs  bildet  ein  einheitliches  Heer,
welches  im  Kriege  unter  dem  Oberbefehle  des  Kaisers  steht.  Das
bayerische  Heer  hat  noch  eine  ziemlich  selbständige  Stellung.  Im
Frieden  ist  sein  oberster  Herr  der  bayerische  König.  Jeder  Soldat
muß  darum  in  dem  Fahneneide  dem  Kaiser  und  dem  Landesherrn
Treue  und  Gehorsam  schwören  und  erhält  schwere  Festungsstrafe,  wenn
er  diesen  Eid  bricht.