Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 53 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
* Nr. 7. — 
  
(Nr. 5499.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt 
Barmen im Betrage von 400,000 Rthlrn. Vom 27. Januar 1862. 
Wiu Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem der Oberbürgermeister und die Stadtverordnetenversammlung 
von Barmen darauf angetragen haben, der Gemeinde Barmen Behufs Regu- 
lirung des stadtischen Schuldenwesens durch Tilgung ihrer sämmtlichen Schulden, 
sowie zur Bestreitung der Kosten der verschiedenen Schul-, Wege= und anderen 
Bauten und sonstigen gemeinnützigen Anlagen die Aufnahme eines Darlehns 
von 400,000 Rthlr., geschrieben vierhundert tausend Thaler, gegen Ausstellung 
auf den Inhaber laukender und mit Zinskupons versehener Obligarionen zu 
gestatten und bei diesem Antrage im Interesse der Sradtgemeinde sowohl als 
der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Ge- 
maßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von 
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch 
gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission 
der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bestimmungen: 
1) Es werden 500 Stück Obligationen zu 500 Rthlr. jede, und 500 Stück 
Obligationen zu 200 Rthlr. jede, und 500 Stück Obligationen zu 100 Rchlr. 
jede ausgegeben. 
2) Die Obligationen werden mit I roze jaährlich verzinset und die Zinsen 
in jährlichen Terminen am 1. Mai jeden Jahres gezahlt. Zur Tilgung 
der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem Kapitalbetrage der emit- 
tirten Obligationen nebst den Jinsen der eingelösten Obligationen ver- 
wendet; der Gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit 
Genehmigung Unserer Regierung zu Dusseldorf zu verstärken und dadurch 
die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Inhabern der Obli- 
gationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu. 
Jahrgang 1862. (Nr. 5499.) 8 3) Zur 
Ausgegeben zu Berlin den 3. Maͤrz 1862.
	        
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