Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das 
gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und 
unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den 
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung 
von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Berlin, den 27. Januar 1862. 
(1I. S.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin. 
Grr. 5409)) Bar-
	        
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