Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Potsdam. 
Talomn 
zur 
Kreis-Obligation des Prenzlauer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, insofern 
gt rechtzeitig Widerspruch erhoben ist, zu der Obligation des Prenzlauer 
eises 
Litir. ... . ... W übeer Thaler à vier Prozent Zinsen 
die .. .te Serie Zinskupons für die sechs Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Prenzlau. 
Prenzlau, den teen . ... 18. 
Die ständische Kommission des Prenzlauer Kreises für Erbauung 
der Uckermärkisch-Vorpommerschen Eisenbahn. 
  
(Nr. 5558.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1862., betreffend die Herstellung eines Eisen- 
bahn-Verbindungsstranges am sogenannten Wehrhahnen bei Düsseldorf. 
ndem Ich unter den in Ihrem Berichte vom 20. Juni d. J. angeführten 
Umständen die von der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft nach Maaßgabe 
des Mir vorgelegten Planes beabsichtigte Herstellung eines Verbindungsstran- 
ges am sogenannten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden 
Oberbilk und Flingern, hierdurch noch besonders genehmige, erkläre Ich zugleich 
ausdrücklich, daß die der genannten Gesellschaft für ihr Gesammtunternehmen 
verliehene Expropriationsbefugniß auch auf die in Rede stehende Anlage An- 
wendung zu finden hat. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt 
zu machen. 
Berlin, den 23. Juni 1862. 
Wilhelm. 
v. Holzbrinck. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und oöffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6659.)
	        
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