Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Stolp mit ihrem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Stolp, den ten 18. 
Der Magistrat. 
(Unterschriften oder Facsimile der Unterschriften des Magistrats--Dirigenten und zweier 
anderer Magistrats-Mitglieder.) 
Schemoe ##. 
Lerie 7. 
Zins-Kupon +..4 
über 
................................... Zinsen 
der 
Stolper Stadt-Obligation... Hüber .. . . . . . Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am Ve- 
. die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation M.#4 mit . .. 
... .. . . . .. „schreibe ...... . ........ .. .. . . .. aus der Stadt-Hauptkasse 
in Stolp. 
Stolp, den . .ten . . . .. 18.. 
Der Magistrat. 
(Facsimile der Unterschrift des Magisats Zirigenten und zweier anderer Magistrats- 
Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 
vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
(W#r. 5569—6570)) Schema C.
	        
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