Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5593.) Mivisegium wegen Emission von 5,750,000 Thaler Prioritcts-Obligationen 
III. Serie Littr. B. der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. Vom 
25. August 1862. 
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
· NachdemdasfükdenBaudekRuhr-Sieg-Eisenbahnim5.5.desam 
H- Februar 1856. zwischen dem Königlichen Eisenbahnkommissariate zu Cöln 
und der Bergisch-Markischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen, unterm 
30. April 1856. landesherrlich genehmigten Vertrages (Gesetz-Sammlung für 
1856. S. 329.) vorlaufig vorgesehene Anlagekapikal sich als unzureichend 
ergeben und die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft darauf angetragen 
hat, ihr Behufs des vollständigen Ausbaues der Bahn, insbesondere zur Her- 
stellung eines zweiten Bahngeleises, sowie zur Vermehrung der Betriebemittel 
die Aufnahme einer weiteren Anleihe von 5,750,000 Thalern durch Ausgabe 
von drei einhalbprozentigen Bergisch-Märkischen Prioritäts-Obligationen III. 
Serie Li##r. B. zu gestarten, die Norhwendigkeit dieser Anleihe auch gemäß 
K. 6. des Vertrages vom 17 Februar 1856. unter Zuziehung elnes Kommissa- 
rins Unseres, andelsminseriune festgestellt ist, so wollen Wir in Berück- 
sichtigung der Gemeinnütigkeit jenes Unternehmens in Gemätzheit des §. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung für 1833. S. 75. ff.) 
durch gegenwärtiges Prioilegium zu dieser Erhöhung des Anlagekapitals, sowie 
ur Emission der erwähnten 5,750,000, Thaler Prioritärs-Obligationen III. Serie 
itr. B. Unsere landesherrliche Genehmigung unter den nachstehenden Bedin- 
gungen hierdurch ertheilen. 
C. 1. 
Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in dem Privilegium 
vom 20. Oktober 1856. (Gesetz-Seammlung für 1856. S. 874 — 878.) über 
die Emitritung von 12,250,000 Thalern drei einhalbprozentiger Bergisch- 
Markischer Prioritäts-Obligarionen 1II. Serie enthalrenen Bestimmungen, welche 
auf die nach dem ge enwättigen Privilegium zu emirttirenden rioritätg-Obli- 
galionen III. Serse Lit#. B. vollständige Anwendung finden. 
g. 2. 
Die zu emittirenden Obligationen werden im Anschlusse an die Nummern 
der nach dem Priotlegiun vom 20. Oktober 1856. ausgefertigten Obligationen 
in Apoints zu 1000, 500, 200 und 100 Thalern unter fortlaufenden Nummern 
un? zwar: 
1 Million Thaler in Apoints zu 1000 Thalern unter Nr. 122,501. bis 123,500., 
1 Millio - -500 - - 123,501. - 125, 500., 
1 Million - - - 200 b - 125,501. - 130,500. 
und der Rest von 2,750,000 Thaler in Apoints 
von 100 Thalern unter = 130,501. 158, 
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