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sammlung der Bergisch-Maͤrkischen Aktionaire beschlossen, jene Verbindungsbahn
in das Veryusch-Märkscche Unternehmen aufzunehmen, und der Deputation der
Aktionaire, sowie der Königlichen Eisenbahn-Direktion die erforderliche Vollmacht
zur Ergänzung der Gesellschaftsstatuten, sowie zur Feststellung der Bedin-
gungen und zur Beschaffung der nöthigen Geldmittel Behufs Ausführung der
erwähnten Bahn zu ertheilen, werden die durch Allerhöchste Order vom zwölften
Juli achtzehnhundert vier und vierzig genehmigten Statuten der Bergisch-
Märkischen Eisenbahngesellschaft und deren achtrage durch nachfolgende
Bestimmungen vervollständigt und beziehungsweise abgeändert.
1) Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft nimmt den Bau und Be-
trieb einer Eisenbahn, welche bei Hengste von der Ruhr-Siegbahn ab-
zweigt, und über Schwerte nach der Dortmund-Soester Eisenbahn
führr, an welche sie sich bei der Haltestelle Holzwickede anschließt, in
das Bergisch-Märkische Eisenbahn-Unternehmen als einen integrirenden
Theil desselben auf, dergestalt, daß alle auf das letztere sich beziehenden
statutarischen Festsetzungen, sowie der durch Aueeslebelin Erlaß vom
vierzehnten September achtzehnhundert fünfzig bestatigte Betriebs-Ueber-
lassungsvertrag vom drei und zwanzigsten August achtzehnhundert fünfzig
und die spateren ergänzenden Bestimmungen auch auf die bezeichnete
neue Bahnstrecke Anwendung sinden.
2) Der Betrieb auf der Verbindungsbahn erfolgt für Rechnung der
Bergisch-Mrkischen Aktionaire lit. a.; hinsichtlich der Kosten der allge-
meinen und der Transport-Verwaltung kommen die Bestimmungen des
Paragraphen zwei und zwanzig des durch Allerhöchste Order vom sechsten
Juli achtzehnhundert drei und fünfzig genehmigten Statutnachtrags zu
Anwendung.
3) Zur Herstellung des Zusammenhangs mit dem Bergisch-Märkischen
Stamm-Umeernehmen wird für den Betrieb der Verbindungsbahn die
Strecke der Ruhr-Sieg Eisenbahn von Hagen, sowie von Herdecke
bis zum Trennungspunkte bei Hengstei mirbenutzt, dergestalt, daß alle
Transpone, welche zwischen den Stationen des Bergisch-Märkischen
Stamm-Unternehmens und den Stationen der Verbindungsbahn, oder
über dieselben hinaus befördert werden, auch auf obiger Strecke der
Ruhr-Siegbahn für Rechnung der Verbindungsbahn stattfinden.
Als Pabngen fuͤr diese Mitbenutzung hat die Verbindungsbahn
vom Tage ihrer Betriebseröffnung an den Betriebsfonds der Ruhr-
Sieg Eisenbahn die Hälfte der Kosten der Bewachung und Unterhal-
tung der Bahnstrecken von Hagen und Herdecke bis Hengstei alljährlich
u vergüten, auch außerdem die Hälfte der Anlagekosten der an dem
rennungspunkte bei Hengstei zu errichtenden Stationsanlagen zu
tragen.
4) Die Bestimmungen im zweiten Alinea des Paragraphen acht, sowie
des Paragraphen sechszehn des Stamernachtrages vom sechsten Juli
acht-