Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
Nr. 4.— 
  
(Nr. 5488.) Allerhöchster Erlaß vom 18. November 1861., betreffend die Verleihung des 
Expropriationsrechts, der fiskalischen Vorrechte und des Rechts zur Chaussee- 
geld-Erhebung an den Kreis Meseritz im Regierungsbezirk Posen, für 
den Bau einer Chaussee von Meseritz bis an die Märkische Grenze bei 
Paradies. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Stän- 
den des Kreises Meseritz, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer 
Chaussee von Meseritz bis an die Märkische Grenze bei Paradies genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Meseritz das Expropriationsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Hefreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange- 
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 18. November 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrbe#g 1862. (Nr. 5488—5489) 4 (Nr. 5489.) 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Januar 1862.
	        
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