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Kaiser vorschwebte, auch nur einiges Interesse für das unbekannte
Preußen abzugewinnen. Die Hülfe, welche Christian aus Deutschland
erhielt, wird demnach sehr spärlich gewesen sein.“)
Hingegen zog im Jahre 1222 ein beträchtliches Kreuzheer unter
Anführung Herzog Heinrichs des Bärtigen, der Bischöfe von Breslau
und Lebus und anderer Schlesischer Edlen aus Schlesien heran. Die
Absichten Heinrichs waren anfangs vermuthlich einfach dahin gegangen,
als Kreuzfahrer mit den Seinen den Bischof und dessen Land
gegen die Anfälle der Heiden zu vertheidigen. Allein da, wo er uns
zuerst begegnet, bei Herzog Konrad, finden wir ihn mit weiter greifenden
Planen beschäftigt. Beide hatten sich darüber verständigt,
daß Heinrich einen Theil des Kulmer Landes zum bleibenden Besitz
erhalten sollte.“") Das doppelte Ziel indeß, das er sich vorgesteckt
hatte, die Vertheidigung des Bischofs und die Erwerbung eines Gebietes
im Kulmischen Lande, konnte nicht erreicht werden, ehe der
Bischof seine Einwilligung gegeben hatte.“5) Christian zeigte sich,
43) Vgl. das Schreiben des Papstes vom 8. Mai 1220 an die Bekehrten
Preußens. Raynald. ad h. a. 40—1. "
44) Dies geht klar aus dem bisher wenig beachteten zweiten Theile der sogleich
zu crörternden Urkunde 10. hervor. Es ist daselbst von gewissen Vortheilen
Rede, welche dem Bischof auch aus dem Tbeile des Landes, das etwa ein Anderer
empfangen könnte, zugesichert werden; dann folgt unmittelbar der Borbehalt,
daß hierüber, im Falle Herzog Heinrich dieser Zweite sein sollte,
zwischen ihm und Christian von dieser Bestimmung ganz unabhängig verhandelt
werden solle. Die Worte der Urkunde sind, nach unserer unzweifelhaft richtigen
Emendation, solgende: Quicunque terram Colmensem habuerit et quicquid
ad dominium Colmensis territorü pertinet, — exceptis bonis predictis,
due supradictus episcopus Prussie ibi habet, aut in posterum quccunque
iusto modo, aut emtione aut filelium donatione habiturus est, — omnes
proventus ipsius terre cum episcopo Prussie dimidiabit, insuper decimam
temporalium de parte sua episcopo Prussie dabit, ercepfo duce Sileste Ik.,
qui, faciet eum episcono secundum quod iis duobus visum fuerit erpediro. —
Ganz fest scheint Heinrich noch nicht entschlossen gewesen zu sein; er wollte erst den
Versuch machen.
45) Auch dieser wesentliche Umstand, der übrigens aus den päpstlichen Bullen
der Jahre 1213, 1217 und 1218 folgt, ist bisher fast ganz übersehen, und die Ur-