Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1101 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Sctaaten. 
  
— VNer. 53. — 
  
(Nr. 6212.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1865., betrefsend die Genehmigung zur Er- 
weiterung des Unternehmens der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft 
und die Bewilligung des Expropriationsrechts für die neuen Anlagen. 
A.: den Bericht des Staatsministeriums vom 7. Juli d. J. gestatte Ich 
die Ausführung der von der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft projek- 
tirten Eisenbahnlinien 1) von Kolonowska oder Wassowska über Kreuzburg, 
Namslau, Oels nach Breslau mit Anschluß an die dort vorhandenen Eisen- 
bahnen; 2) vom Bahnhofe zu Tarnowitz über Beuthen, Laurahütte, Kl. Dom- 
browska, Wilhelminenhütte nach Emanuelsegen zum Anschlusse an die dortige 
Kohlengrube, mit einer Zweigbahn nach der Kattowitz-Hohenlohehütter Eisen- 
bahn, sowie mit einer Zweigbahn zum Anschlusse an die Warschau-Wiener 
Eisenbahn bei Sosnowice, endlich mit einer Zweigbahn nach Paulshütte zum 
Anschlusse an die Bahn nach Luisenglücksgrube; 3) von Emanuelsegen über 
Paprotzan und Pleß nach Oziedzitz zum Anschlusse an die Kaiser-Ferdinands- 
Nordbahn, mir einer Zweigbahn von Paprotzan nach Mittel-Lazisk und Traut- 
scholdsegengrube zum Anschlusse an diese Grube und an die Wilhelmsbahn, 
unter Vorbehalt der seiner Zeit zu besiimmenden ndheren Bedingungen. Zugleich 
genehmige Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmung 
vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf 
das Unternehmen Anwendung finden. 
Dieser Erlaß ist seiner Zeit durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Carlsbad, den 11. Juli 1865. 
  
Wilhelm. 
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
An das Staatsministerium. 
  
Johrgans 1865. (Nr. 6212—6213) 143 (Fr. 6213.) 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1865.
	        
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