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Nachtrag zum Statute
der
Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft, Behufs Konstituirung
der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft.
Artikel 1.
Folgende Paragraphen des Statuts der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn-
Gesellschaft, Allerhöchst besidtigt am 1. Dezember 1856., ndmlich die
W. 1. 2. 4. 5. ö. 7. 9. 12. 13. 14. 21. 22. 23. 24. 26. 28. 30. 31.
32. 35. 36. 37. 38. 40. 41. 42. 44. 45. 46. 47. 48. 51. 52. 53.
54. und 55.
werden hierdurch aufgehoben, und treten an deren Stelle die folgenden
Bestimmungen, und zwar ein jeder Paragraph derselben an Sielle des aufgeho-
benen Paragraphen gleicher Ziffer.
A. Allgemeine Bestimmungen.
S. 1.
Namen und Zweck der Gesellschaft.
Die unter der Benennung Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft
emáß Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde vom 1. Dezember 1856. bestehende
ktiengesellschaft erweitert hiermit unter Annahme der Firma: „Rechte-Oder-
Ufer-Eisenbahngesellschaft“ ihr Unternehmen auf den in längstens vier vom
Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Allerhöchste Baukonzession ertheilt
werden wird, laufenden Jahren zu vollendenden Bau und den Berrieb folgender
Eisenbahnlinien:
I. von Kolonowska oder Wassowska über Kreuzburg, Namslau, Oels
nach Breslau mit Anschluß an die dort vorhandenen Eisenbahnen;
II. durch eine Linie vom Bahnhofe zu Tarnowitz über Beuthen, Laurahütte,
Klein-Dombrowka, Wilhelminenhütte nach Emanuelsegen zum Anschlusse
an die dortige Kohlengrube, mit einer Zweigbahn nach der Kattowitz-
Hohenlohehütter Eltenbahn, sowie mit einer Zweigbahn zum Anschlusse
(Nr. 6213.) 143• an