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S. 41.
Unentgeltliche Geschäftsführung beziehungsweise Besoldung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrathes erhalten weder Gehalt noch Remu-
nerationen, sondern nur Erstattung für Auslagen und Kosten.
Die Direktion erhaált von den Reinerträgen des Geschäfts eine Tantieme
vom Einem Prozent, welche an die einzelnen Mitglieder nach Maaßgabe ihrer
Betheiligung an den Sitzungen vertheilr wird. Die Stellvertreter werden
hierbei insoweit mit berücksichtigt, als sie wirkliche Mitglieder vertreten haben.
b. Don der Oirektion (Dorstand) insbesondere.
S. 45.
Zusammensetzung.
Die Direktion besteht gemäß F. 7. aus acht wirklichen Mitgliedern nebst
drei Stellvertretern.
Die Stellvertreter sind berechtigt, den Verhandlungen beizuwohnen und
haben bei temporärer Bebinderung. einzelner Mirglieder für diese, auf die Oauer
der Behinderung, mit Sitz und Stimme eingutreten.
. 46.
Der Vorsitzende der Direktion.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes und dessen Stelloertreter sind
Lgleich Vorsitzende der Direktion; auf ihre Funktionen als solche finden die
estimmungen des F. 39. Anwendung.
Sollte der Vorsitzende, sowie der regelmäßige Vertreter zufällig verhindert
sein, das Präsidium zu führen, so ernennt die Direkrion einen interimistischen
Vorsitzenden für die Oauer der Verhinderung.
Die von der Direktion ausgehenden Schriftstücke werden vom Vorsitzenden,
seinem regelmäßigen Stellvertreter oder einem dazu delegirren Direktionsmitgliede,
oder einem Bevollmächtigten rechtsverbindlich gezeichnek.
S. 47.
Versammlung und Beschlüsse der Direkrion.
Die Direktion versammelt sich, so oft es der Vorsitzende für nöthig
erachter oder vier Mitglieder derselben es verlangen, mindestens aber alle
Monate einmal.
Ueber jede Sitzung wird ein Protokoll geführt.
Gültige Beschlüsse können nur mit absoler Stimmenmehrheit gefaßt
werden. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden resp. seines
Stellvertreters den Ausschlag.
Zur