Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Jr. 6217.) Allerhschster Erlaß vom 30. Oktober 1865., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Kelberg an der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße über Bongard, 
Borler und Nohn, im Regierungsbezirk Coblenz, in der Richtung auf 
Ahrdorf an der Mayen-Blankenheimer Bezirköstraße, im Regierungsbezirk 
Vachen, an die Gemeinden Kelberg, Bongard, Borler und Nohn. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von Kelberg an der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße über Bongard, 
Borler und Nohn, im Regierungsbezirk Coblenz, in der Richtung auf Ahrdorf 
an der Mayen-Blankenheimer Bezirksslraße, im Regierungsbezirk Aachen, ge- 
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Kelberg, Bongard, Borler 
und Nohn, einer jeden für die von ihr zu bauende Strecke, das Expropriations- 
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausscebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Rechr zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben emhaltenen 
Bestimmungen uber die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besiummungen auf den Staats-Chausscen 
von Ihnen angewandt werden, bierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 30. Oktober 1865. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6218.)
	        
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