Böcku’s und Savıcny's Gutachten (1818). 687
dieselbe abgelegt hatte. ..... ı1. Da Alles im Staat seinen Rang hat und die Akademie
ein ansehnliches Staatsinstitut sein soll, so ‘trage ich auch darauf an, dass
der Staat sich über den Rang der Akademie und der Akademiker ausspreche. In
Frankreich steht die Akademie sehr hoch; bei uns gilt sie seit der Errichtung der
Universität so gut wie nichts mehr, und es scheint billig, ihr auch im äusseren Ansehn
aufzuhelfen. Dem Wesen nach ist zwar dieser Punkt sehr bedeutungslos, aber
ich halte dafür...., dass wir doch verlangen müssen, dass der Staat in der Akadeinie
die Wissenschaft ehre.
Wer dieses Gutachten des damals 33jährigen Böcku aufmerksam
liest und das, was er fordert, mit dem Zustande vergleicht, in
welchem sich die Akademie heute befindet, der wird erkennen, dass
sich fast Alles, was der junge Gelehrte verlangt, als zweckmässig
erwiesen hat und durchgeführt worden ist. Nur eine seiner Forderungen
hat sich noch nicht voll verwirklicht, die Austellung von
Adjuncten.
Aus Savısny’s Gutachten (25. Juni) seien folgende Abschnitte
hervorgehoben:
Die regelmässige Thätigkeit der Akademie besteht darin, dass Abhandlungen
geschrieben, vorgelesen und gedruckt werden. Wer an der Reihe ist, muss eine
Abhandlung schreiben, auch wenn ihn diese Ausarbeitung eines abgeschlossenen
Gegenstandes noch so sehr in anderen zusammenhängenden Untersuchungen stört.
Ob die gerade anwesenden Mitglieder bedeutenden Antheil an der Vorlesung nehmen,
ist etwas höchst zufälliges; gewiss aber ist es, dass sich kein Verleger zum Druck
entschliessen kann, wenn man ihm nicht ein ansehnliches, umgekehrtes Honorar
giebt. Am Ende dieser langen Kette von Unfreiwilligkeit erwartet man natürlich
einen freudigen Genuss des Publicums, das den Abdruck mit Sehnsucht erwartet
hat? Keineswegs; denn Niemand will die Memoiren kaufen. Am seltsamsten erscheint
dieser Process, wenn der Abdruck gerade solche Abhandlungen trifft, die
ausserdem wohl auf andere Weise herausgegeben und wirklich in die Hände des
Publicums gebracht worden wären. Diese kommen auf dem hier beschriebenen
Wege nur dahin, so gut als ungedruckt zu bleiben, die wenigen Exemplare abgerechnet,
die der Verfasser an seine Freunde vertheilt.
Vergleiche ich diesen Charakter unserer Akademie als einer erzwungenen Abhandlungsfabrik
mit den natürlichen Zwecken einer solchen Anstalt, so fühle ich
mich sehr unbefriedigt. Diese natürlichen Zwecke können nänlich nur bestehen
in: ı. der Förderung der Wissenschaft selbst, 2. der Rückwirkung auf das wissenschaftliche
Leben der Mitglieder.
[Savıany zeigt nun, dass diese Zwecke durch die Abhandlungen nicht zu
ihrem Rechte kommen — höchstens das wird erreicht, sagt er ironisch, dass Mitglieder,
die sonst vielleicht nichts gethan hätten, eine Abhandlung verfassen —,
und fährt dann fort]:
Ich sehe die einzig würdige Thätigkeit der Akademie in der Unternelunung
solcher gemeinsamen Arbeiten, die zu gross und umfassend sind für die Kräfte des
Einzelnen. Dass durch solche Unternehinungen der Wissenschaft selbst die wichtigsten
Dienste geleistet werden, ist unleugbar; aber auch die wohlthätigste Rückwirkung
auf die Theilhaber einer solchen Gemeinschaft kann kaum fehlen, in
Deutschland besonders, wo die wissenschaftliche Thätigkeit verhältnissinässig mehr
als in anderen Ländern versplittert und seltener für grosse Werke zusammen gehalten
wird.