Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

Böcku’s  und  Savıcny's  Gutachten  (1818).  687

dieselbe  abgelegt  hatte.  .....  ı1.  Da  Alles  im  Staat  seinen  Rang  hat  und  die  Akademie
  ein  ansehnliches  Staatsinstitut  sein  soll,  so  ‘trage  ich  auch  darauf  an,  dass
der  Staat  sich  über  den  Rang  der  Akademie  und  der  Akademiker  ausspreche.  In
Frankreich  steht  die  Akademie  sehr  hoch;  bei  uns  gilt  sie  seit  der  Errichtung  der
Universität  so  gut  wie  nichts  mehr,  und  es  scheint  billig,  ihr  auch  im  äusseren  Ansehn
  aufzuhelfen.  Dem  Wesen  nach  ist  zwar  dieser  Punkt  sehr  bedeutungslos,  aber
ich  halte  dafür....,  dass  wir  doch  verlangen  müssen,  dass  der  Staat  in  der  Akadeinie
  die  Wissenschaft  ehre.

Wer  dieses  Gutachten  des  damals  33jährigen  Böcku  aufmerksam
  liest  und  das,  was  er  fordert,  mit  dem  Zustande  vergleicht,  in
welchem  sich  die  Akademie  heute  befindet,  der  wird  erkennen,  dass
sich  fast  Alles,  was  der  junge  Gelehrte  verlangt,  als  zweckmässig
erwiesen  hat  und  durchgeführt  worden  ist.  Nur  eine  seiner  Forderungen
  hat  sich  noch  nicht  voll  verwirklicht,  die  Austellung  von
Adjuncten.

Aus  Savısny’s  Gutachten  (25.  Juni)  seien  folgende  Abschnitte
hervorgehoben:

Die  regelmässige  Thätigkeit  der  Akademie  besteht  darin,  dass  Abhandlungen
geschrieben,  vorgelesen  und  gedruckt  werden.  Wer  an  der  Reihe  ist,  muss  eine
Abhandlung  schreiben,  auch  wenn  ihn  diese  Ausarbeitung  eines  abgeschlossenen
Gegenstandes  noch  so  sehr  in  anderen  zusammenhängenden  Untersuchungen  stört.
Ob  die  gerade  anwesenden  Mitglieder  bedeutenden  Antheil  an  der  Vorlesung  nehmen,
ist  etwas  höchst  zufälliges;  gewiss  aber  ist  es,  dass  sich  kein  Verleger  zum  Druck
entschliessen  kann,  wenn  man  ihm  nicht  ein  ansehnliches,  umgekehrtes  Honorar
giebt.  Am  Ende  dieser  langen  Kette  von  Unfreiwilligkeit  erwartet  man  natürlich
einen  freudigen  Genuss  des  Publicums,  das  den  Abdruck  mit  Sehnsucht  erwartet
hat?  Keineswegs;  denn  Niemand  will  die  Memoiren  kaufen.  Am  seltsamsten  erscheint
  dieser  Process,  wenn  der  Abdruck  gerade  solche  Abhandlungen  trifft,  die
ausserdem  wohl  auf  andere  Weise  herausgegeben  und  wirklich  in  die  Hände  des
Publicums  gebracht  worden  wären.  Diese  kommen  auf  dem  hier  beschriebenen
Wege  nur  dahin,  so  gut  als  ungedruckt  zu  bleiben,  die  wenigen  Exemplare  abgerechnet,
  die  der  Verfasser  an  seine  Freunde  vertheilt.

Vergleiche  ich  diesen  Charakter  unserer  Akademie  als  einer  erzwungenen  Abhandlungsfabrik
  mit  den  natürlichen  Zwecken  einer  solchen  Anstalt,  so  fühle  ich
mich  sehr  unbefriedigt.  Diese  natürlichen  Zwecke  können  nänlich  nur  bestehen
in:  ı.  der  Förderung  der  Wissenschaft  selbst,  2.  der  Rückwirkung  auf  das  wissenschaftliche
  Leben  der  Mitglieder.

[Savıany  zeigt  nun,  dass  diese  Zwecke  durch  die  Abhandlungen  nicht  zu
ihrem  Rechte  kommen  —  höchstens  das  wird  erreicht,  sagt  er  ironisch,  dass  Mitglieder,
  die  sonst  vielleicht  nichts  gethan  hätten,  eine  Abhandlung  verfassen  —,
und  fährt  dann  fort]:

Ich  sehe  die  einzig  würdige  Thätigkeit  der  Akademie  in  der  Unternelunung
solcher  gemeinsamen  Arbeiten,  die  zu  gross  und  umfassend  sind  für  die  Kräfte  des
Einzelnen.  Dass  durch  solche  Unternehinungen  der  Wissenschaft  selbst  die  wichtigsten
  Dienste  geleistet  werden,  ist  unleugbar;  aber  auch  die  wohlthätigste  Rückwirkung
  auf  die  Theilhaber  einer  solchen  Gemeinschaft  kann  kaum  fehlen,  in
Deutschland  besonders,  wo  die  wissenschaftliche  Thätigkeit  verhältnissinässig  mehr
als  in  anderen  Ländern  versplittert  und  seltener  für  grosse  Werke  zusammen  gehalten
  wird.