Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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erste  ursprüngliche  Einrichtung  derselben,  so  weit  sich  dieselbe
noch  errathen  und  deutlich  machen  läßr,  war  diese  2):

Der  Stadtmagistrat  eines  Orts  hatte  in  der  Stille
einige  der  namhaftesten,  kundigsten  Bürger  bestellt,  Acht  zu
haben,  was  das  Gerüchte  eines  jeden  Mannes  sey,  wo
Diebstähle  sich  ereigneten,  die  vielleicht  selbst  der  Bestohlene
  nicht  einmal  wußte,  oder  nicht  einklagen  konnte,  weil
er  den  Thäter  nicht  kannte.  Wurd'  es  nun  endlich  einmal
Zeit,  einen  Haufen  geheimgehaltener  oder  nicht  eingeklagter
Missethaten  zu  rügen,  so  besprachen  sich  ein  paar  Rathsmeister
  insgeheim  mit  einigen  der  namhaftesten  jener  Wissenden,
  und  es  wurde  in  höchster  Stille  beschlossen,  nächstkommenden
  Tag  Fehmgericht  zu  halten.

Noch  ehe  der  Tag  anbrach,  wurden  die  Stadtthore  geschlossen.
  Der  ganze  Rath  versammelte  sich.  Allen  Wissenden
  wurde  zusammengeboten.  Man  schlug  dreimal  Sturm
mit  der  Glocke.  Sämmtlicher  Magisirat  und  sämmtliche
Börgerschaft  mußten  sich  auf  einem  besiimmten  weiten  Platze
versammeln.

Westphalen  durch  Henrichs  Fall  Macht  und  Einfluß  genug
gewonnen,  um  ein  Institut  dieser  Art  emporzubringen,  und
daß  schon  allein  der  Lateinische  Name  (Fehmgericht  von  lama)
so  wie  die  ganze  Art  des  Verfahrens  hinlänglich  beweise,  welchen
  Ursprungs  das  Gericht  sey.

*)  Diese  Beschreibung  ist  gelammelt  aus  einem  alten  Aussatze,
der  sich  bei  Rehrmevper  (Chron.  S.  626.)  findet,  und  der  eine
der  aͤltesten  obrigkeitlichgenauen  Beschreibungen  ist.  Rebtmever
nahm  ihn  auch  ax  libro  judicii  in  Arch.  Sen.  Brsv.  Wie
häusig  diese  Fehmgerichte  in  der  ersten  Hälfte  des  vierzehnten
Jahrbunderts  gehalten  wurden,  und  wie  sie  schon  in  der  zwei:
ten  Hälfte  wieder  abnahmen,  erhellt  aus  folgender  Rehtmeyerischen
  Bemerkung  der  Jahre,  in  welchen  Fehmgericht  zu  Vraunschweig
  gehulten  wurde.  1312.  1314.  1320.  1321.  132z.  1333.
1326.  1329.  1331.  1334.  1337.  1345.  1362.  1265.