Full text : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

gefordert  werden  muß  und  nach  Lage  der  Umstände  gefordert
werden  kann.

Das  Bundesamt  für  das  Heimatwesen  hat  in  seiner  Rechtsprechung
  insbesondere  darauf  hingewiesen,  daß  es  dann,  wenn
in  Frage  stehe,  ob  durch  Heranziehung  von  Verwandten  der
Hilfsbedürftigkeit  einer  Person  vorgebeugt  oder  eine  öffentliche
Unterstützung  ganz  oder  teilweise  entbehrlich  gemacht  werden
könne,  zu  den  Obliegenheiten  der  Armenverbände  gehöre,  diese
Verhälenisse  genügend  aufzuklären  und  dahin  zu  wirken,  daß
die  unterhaltspflichtigen  Hersonen  ihrer  gesetzlichen  flicht
genügen.

Wenn  ein  Armenverband  einen  Hilfsbedürftigen  nach  den
Vorschriften  des  Unterstützungswohnsitgesetzes,  also  im  Rahmen
seiner  armenrechtlichen  Verpflichtung,  unterstützt  hat,  so  ist  er
berechtigt,  von  den  unterhalespflichtigen  Angehörigen  Ersatz
seiner  Leistungen  in  demselben  Maße  und  unter  denselben  Voraussetzungen
  zu  fordern,  als  dem  Unterstützten  ein  Recht  auf
jene  Leistungen  zusteht.

Armenrecht.

Im  Rechtsstaate  soll  auch  dem  Armsten  die  Möglichkeit
gegeben  sein,  sein  Recht  zu  suchen  oder  zu  verteidigen.  Es  soll
niemand  deshalb  #nrecht  leiden,  weil  er  die  Kosten  des  Rechtsstreits
  nicht  aufbringen  kann.

Deshalb  ist  für  den  bürgerlichen  Rechtsstreit  und  für  die
Privatklage  in  der  Zivil-  und  Strafprozeßordnung  die  Bewilligung
  des  Armenrechts  vorgesehen:

Wer  außerstande  ist,  ohne  Beeinträchtigung  des  für  ihn
und  seine  Familie  notwendigen  Unterhalts  die  Kosten  des  Prozesses
  zu  bestreiten,  hat  auf  Bewilligung  des  Armenrechts  Anspruch,
  wenn  die  beabsichtigte  Rechtsverfolgung  oder  Rechtsverteidigung
  nicht  mutwillig  oder  aussichtslos  erscheint.

Ausländer  haben  auf  das  Armenrecht  nur  insoweit  Anspruch,
  als  die  Gegenseitigkeit  verbürgt  ist.  Das  ist  insbesondere
der  Fall  gegenüber  Österreich-Ungarn.

Das  Gesuch  um  Bewilligung  des  Armenrechts  ist  beim
Prozeßgericht  (nicht  bei  der  Armenbehörde)  anzubringen;  dabei
ist  das  Streitverhältnis  unter  Angabe  der  Beweismittel  dar-27