Full text : Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

48  Rauch,  Traktat  über  den  Reichstag.  II,  1.

tretten,  und  alles  das,  so  der  Römischen  lKepserlichen  Map.
Ausschreiben  mit  sich  bringt,  auch  Ihrer  May.  Droponiren  und
deß  H.  Reichs  Wotturfft  sein  wirdt,  helffen  fürnemmen,  berahtschlagen,
  handlen,  fürdern  und  schliessen,  als  ob  wir  selbst  zugegen
  weren.  Und  was  also  Unser  Geordneter  in  dem  von
Unsertwegen  thun,  fürnemmen  und  handlen  würd,  das  alles
ist  Unser  Will  und  Meinung,  das  Wir  auch  genehm,  stät  und
unverbrüchlich  halten  wöllen.  Dessen  zu  Urkund  ete.

Da  auch  vonnöten  clausulam  substituendi  zu  inseriren,
im  Fall  ein  solcher  Gewalthaber  etwan  abgefordert  oder  anderer
Ursachen  halb  den  gantzen  Reichstag  nit  gegenwertig  abwarten
köndte,  so  mag  solches  wol  beschehen;  jedoch  werden  solche  Substitutiones
  nit  promiscue  und  allezeit  gern  angenohmen.  Es
hats  aber  auff  dem  Reichstag  zu  Augspurg  Anno  66  Ofaltzgraff
  Hans  Georg  und  67  zu  Regenspurg  deß  Burggraven  zu
Meissen,  auch  Anhaltischer  Gesandter  gethan.)

7  stät!  starck  A.  13  Es  hats  —  gethan]  Es  hats  aber  auff  dem  Reichstag
  zu  Augspurg  Anno  66  und  67  zu  Begenspurg  Pfaltzgraven  Hans
Georgen  und  deß  Burggraven  zu  Meichsen,  auch  Anhaltischer  Gesandter
gethan.  A;  Es  hats  aber  auffm  Reichstag  zu  Augspurg  Anno  1556  und

76  zu  Regenspurg  Etaisgraß  Hanß  Geors,  und  der  Burggraffen  zu
Meissen  und  Anhaltischer  Gesandter  gethan.  Lon;  Es  hat  aber  auff  dem
Reichs-Tag  zu  Augspurg  Pfastz  Graf  Georg  und  zu  Regenspurg  des
Burggrafen  zu  Meissen,  auch  Anhaltischer  Gesandter  diß  gethan.  Lü.

:)  Ich  mußte  hier  den  Text  selbständig  gestalten,  da  keine  der
Varianten  den  tatsächlichen  Derhältnissen  entspricht.  Denn  nach  Bäberlin,
Reichs-Geschichte  VI,  S.  138  ff.  und  VS.  d.  RA.  III,  S.  241  f.  waren  auf
dem  Beichstag  zu  Augsburg  (1566)  Hfalzgraf  Georg  Bans  zu  Deldenz,  wie
auch  Fürst  Joachim  Ernst  von  Anhalt  persönlich  anwesend  (gegenüber  A
und  teilweise  auch  Lon),  Heinrich  VI.  („der  ältere"),  Burggraf  von  Meissen,
ebenfalls.  Heinrich  „der  jüngere“  (VII.)  hatte  Gesandte  geschickt,  desgleichen
der  Bruder  des  Kurfürsten  Friedrich  III.,  Georg  von  Simmern  (gegen  Lü).
Auf  dem  von  Lon  angeführten  Regensburger  Reichstag  von  1576  kann
von  einer  Vertretung  der  Burggrafen  nicht  die  Rede  sein,  da  mit  Heinrich  VII.
im  Jahre  1572  die  burggräfliche  Linie  des  Hauses  Hlauen  erlosch  und  Kurfürst
  August  von  Sachsen  auf  die  Würde  eines  Burggrafen  verzichtete,  die
er  dann  erst  1570  an  Wilhelm  von  Rosenberg  verlieh.  Dgl.  Trang.  Märcker,
Das  Burggrafthum  Meissen,  Leipzig  1842,  S.  302  ff.  1562  waren  zu  Regensburg
  Bevollmächtigte  des  Fürsten  von  Anhalt,  wie  auch  des  Zurggrafen
Heinrich  des  jüngeren  erschienen.  Dgl.  BHäberlin,  VII,  S.  284  f.,  MS.  d.
RAU.  III,  S.  261.  Eine  Dertretung  seines  Bruders  wird  nicht  erwähnt,
brach  doch  damals  jene  Katastrophe  über  ihn  herein,  die  mit  dem  Verluste
aller  seiner  Güter  endigte.  Dgl.  K.  A.  Limmer,  Entwurf  einer  urkundlichen
Geschichte  des  gesammten  Doigtlandes  III,  Gera  18627,  S.  950.