für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wallmerod gehörigen Gemeinden
Hahn und Salz,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wehen gehörige Gemeinde Seitzenhahn
am 1. Juni 1904 beginnen soll.
Berlin, den 5. Mai 1904.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(Nr. 10503.) Versügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Gladenbach. Vom 5. Mai 1904.
Auf Grund des & 39 des Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen und die
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Gebiete der vormals
freien Stadt Frankfurt sowie den vormals Großherzoglich Hessischen und Landgräflich
Hessischen Gebietsteilen der Provinz Hessen-Nassau, vom 19. August 1895
(Gesetz= Samml. S. 481) und des Artikels 5 der Verordnung, betreffend das
Grundbuchwesen, vom 13. November 1899 (Gesetz Samml. S. 519) bestimmt
der Justizminister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung
in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für den zum Bezirke des Amtsgerichts Gladenbach gehörigen Gemeindebezirk
Schlierbach
am 1. Juni 1904 beginnen soll.
Berlin, den 5. Mai 1904.
Der Justizminister.
Schönstedt.