— 16 —
in die Verfassung setzt, welche solches Handeln allein möglich
macht. —
Herr von Bennigsen stellte nach Ablauf der 5 Jahre eine neue
Prüfung und mögliche Bewilligung neuer Forderungen in Aussicht.
Er bezeichnete schließlich eine Verständigung mit dem Reichstage,
falls die Regierung auf ihrem ablehnenden Standpunkte be—
harre, als aussichtslos und warnte dieselbe vor den Folgen des
mit größter Heftigkeit entbrennenden Wahlkampfes.
Der Reichskanzler erkannte an, daß die Nationalliberalen sich
auf den Boden der Vorlage stellten, erklärte aber die Anerbietungen
nicht geeignet für eine Verständigung.
Wenn ein Mann wie Herr von Bennigsen, welcher sein
ganzes Leben lang für die nationale Idee gewirkt und in schwierigen
Lagen stets für die Erhaltung und Stärkung der Wehrkraft
eingetreten ist, Vorschläge macht, so werden wir denselben so
begegnen, wie es die Hochachtung vor dem Urheber gebietet.
Aber dessen ungeachtet müssen auch wir diese Vorschläge als
nicht geeignet zur Lösung der großen in Rede stehenden Aufgabe
bezeichnen.
Was zuerst die Frage der gesetzlichen Feststellung der zweijährigen
Dienstzeit anbelangt, so haben wir uns schon früher, in
Anbetracht dessen, daß die jetzt vorgeschlagene Reform ganz
sicher nicht rückgängig gemacht werden kann, dafür ausgesprochen,
die zweijährige Dienstzeit als zweijährige Aktivdienstpflicht
und sechsjährige Reservepflicht, sei es in der Verfassung,
sei es durch das Spezialgesetz, gesetzlich für immer festzustellen.
Wenn indeß die Regierung darauf bestände, die nach zwei Jahren
entlassenen Leute Dispositionsurlauber zu nennen, so wäre es
eine querelle Allemande, daran Anstoß zu nehmen; nur muß eine
klare Gesetzesbestimmung das Recht der Entlassung verbürgen.
Es wird nun in Begründung des Vorschlages Bennigsens
behauptet, die Angaben der Regierung über die vorhandene Zahl
der Einstellungsfähigen seien zu hoch gegriffen.
Man stellt von jener Seite folgende Berechnung auf:
Aushebungsergebniß mit Ueberzähligen 1890 und 1891
durchschnittlich 206 000 Taugliche.
Landsturm und Ersatzreserve rund 190 000 Mann.
Unter diesen bedingt Taugliche: 10 000 Mann.
Mit Hinzurechnung eines Prozentsatzes, betreffend Vermehrung
der Bevölkerung, im Jahre 1893 zur Einstellung vorhanden:
252000 Mann.