Full text : Reichstag und Heer.

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in  die  Verfassung  setzt,  welche  solches  Handeln  allein  möglich
macht.  —

Herr  von  Bennigsen  stellte  nach  Ablauf  der  5  Jahre  eine  neue
Prüfung  und  mögliche  Bewilligung  neuer  Forderungen  in  Aussicht.

Er  bezeichnete  schließlich  eine  Verständigung  mit  dem  Reichstage,
  falls  die  Regierung  auf  ihrem  ablehnenden  Standpunkte  be—
harre,  als  aussichtslos  und  warnte  dieselbe  vor  den  Folgen  des
mit  größter  Heftigkeit  entbrennenden  Wahlkampfes.

Der  Reichskanzler  erkannte  an,  daß  die  Nationalliberalen  sich
auf  den  Boden  der  Vorlage  stellten,  erklärte  aber  die  Anerbietungen
  nicht  geeignet  für  eine  Verständigung.

Wenn  ein  Mann  wie  Herr  von  Bennigsen,  welcher  sein
ganzes  Leben  lang  für  die  nationale  Idee  gewirkt  und  in  schwierigen
  Lagen  stets  für  die  Erhaltung  und  Stärkung  der  Wehrkraft
eingetreten  ist,  Vorschläge  macht,  so  werden  wir  denselben  so
begegnen,  wie  es  die  Hochachtung  vor  dem  Urheber  gebietet.

Aber  dessen  ungeachtet  müssen  auch  wir  diese  Vorschläge  als
nicht  geeignet  zur  Lösung  der  großen  in  Rede  stehenden  Aufgabe
bezeichnen.

Was  zuerst  die  Frage  der  gesetzlichen  Feststellung  der  zweijährigen
  Dienstzeit  anbelangt,  so  haben  wir  uns  schon  früher,  in
Anbetracht  dessen,  daß  die  jetzt  vorgeschlagene  Reform  ganz
sicher  nicht  rückgängig  gemacht  werden  kann,  dafür  ausgesprochen,
  die  zweijährige  Dienstzeit  als  zweijährige  Aktivdienstpflicht
  und  sechsjährige  Reservepflicht,  sei  es  in  der  Verfassung,
sei  es  durch  das  Spezialgesetz,  gesetzlich  für  immer  festzustellen.
Wenn  indeß  die  Regierung  darauf  bestände,  die  nach  zwei  Jahren
entlassenen  Leute  Dispositionsurlauber  zu  nennen,  so  wäre  es
eine  querelle  Allemande,  daran  Anstoß  zu  nehmen;  nur  muß  eine
klare  Gesetzesbestimmung  das  Recht  der  Entlassung  verbürgen.

Es  wird  nun  in  Begründung  des  Vorschlages  Bennigsens
behauptet,  die  Angaben  der  Regierung  über  die  vorhandene  Zahl
der  Einstellungsfähigen  seien  zu  hoch  gegriffen.

Man  stellt  von  jener  Seite  folgende  Berechnung  auf:

Aushebungsergebniß  mit  Ueberzähligen  1890  und  1891
durchschnittlich  206  000  Taugliche.

Landsturm  und  Ersatzreserve  rund  190  000  Mann.

Unter  diesen  bedingt  Taugliche:  10  000  Mann.

Mit  Hinzurechnung  eines  Prozentsatzes,  betreffend  Vermehrung
der  Bevölkerung,  im  Jahre  1893  zur  Einstellung  vorhanden:
252000  Mann.