Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 34. 
  
  
(Nr. 6139.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Bromberger Kreises im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 20. 
Juni 1865. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc. 
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Bromberger Kreises auf dem Kreistage 
vom 3. März 1868. beschlossen worden, die zur Vollendung der Chausseebauten 
im Kreise noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, 
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstcnde: zu diesem Zwecke auf 
jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Glaubiger un- 
kündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 60,000 Thalern 
ausslellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch 
der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des 
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage 
von 60,000 Thalern, in Buchstaben: sechszig Tausend Thalern, welche in 
folgenden Apoints: 
88 Obligationen à 500 Thaler = 44,000 Thaler, 
100 à 100 7 — "'000 - 
120 - à 50 „ = 6,000 - 
— 60,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
(fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu beslim- 
menden Folgeordnung vom Jahre 1866. ab mit wenigstens jahrlich zwei Prozent 
des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen 
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh- 
migung mit der rcchillchen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser 
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des 
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Prioilegium, welches Wir vorbehalklich der Rechte 
Dritter erkheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
Johrgang 1865. (Nr. 6139.) 104 eine 
Ausgegeben zu Belin den 8. August 1865. 
 
	        
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