Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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in dem Kreisblatte des Kreises Bromberg, in dem Preußischen Staats-Anzeiger 
und durch Aushang an der Börse zu Berlin. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, mit fünf 
Prozent jährlich verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Bromberg oder in einem anderen durch vor- 
stehend genannte öffenkliche Blatter zu bezelchnenden Orte, und zwar auch in der 
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bunz sind auch die dazu chörgen Zinskupons der spateren Falligkeitstermine 
ckzuliefern. Für die schlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab nicht erhobenen Zinsen, ver- 
jähren zu Gunsten des Kreises. 
#6 Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Tit. 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vier- 
jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten 
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in 
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjdhrungsfrist der Berrag der 
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung 
ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind. halbjährige Zinskupons bis 
um Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 
Binskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Bromberg oder an einem durch vorgenannte öffentliche Blätter 
vn bezeichnenden Orte gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie 
eigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Bromberg, den .... .. 18. 
Die ständische Finanzkommission des Bromberger Kreises. 
(Nr. 6169.) 104“ Pro- 
 
	        
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