Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6140.) Statut für den Dübener Deichverband. Vom 1. Juli 1865. 
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Besitzer der auf dem 
linken Ufer der Mulde von der Niederglauchaer Ziegelscheune abwärts bis 
ur Höhe beim Dorfe Döbern in der Niederung der Mulde belegenen Grund- 
cke Behufs der gemeinsamen Herstellung und Unterhaltung von Deichen gegen 
die Ueberschwemmungen der Mulde zu einem Deichverbande zu vereinigen, und 
nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Bethelligten erfolgt ist, 
genehmigen Wir hierdurch auf Grund des Gesetzes über das Oeichwesen vom 
28. Januar 1848. V#. 11. und 15. (Gesetz-Samml. vom Jahre 1848. S. 54. f#.) 
die Bildung eines Deichverbandes unter der Benennung: 
„Dübener Deich verband“, 
und ertheilen demselben nachstehendes Statut: 
K. 1. 
In der oben bezeichneten Niederung des linken Mulde-Ufers werden die Unfng 
Eigenthümer aller eingedeichten und noch einzudeichenden Grundstücke, welche 2 S des 
ohne Verwallung bei einem Wasserstande von 15 Fuß 6 Zoll an dem Pegel ie 
der Dübener Muldebrücke der Ueberschwemmung durch die Mulde unterliegen 
würden, zu einem Deichverbande vereinigt. 
Dieser Verband hat seinen Gerichrsstand bei dem Kreisgerichte in Delitzsch. 
. 2. 
Dem Verbande liegt es ob: 
1) einen Deich gegen die Mulde herzustellen und zu unterhalten, welcher 
an der Höhe der Niederglauchaer Ziegelei dergestalt beginnt, daß er 
sich an den wasserfrei zu legenden Fahrdamm oberhalb der Ziegelei, 
sowie mittelst eines besonderen Deichstückes an die wasserfreie Höhe bei 
der Ziegelei anschließt. Von da nimmt der Deich den besiehenden 
gutsherrschaftlichen Damm etwa 85 Ruthen lang in sich auf, gehr 
dann wieder ab und führt nun über die Wiesen des Rittergurs Nicher- 
glaucha, schließt sich bei dem Albrechtschen Ackerplane an die Nieder- 
lauchaer Aecker an, führt über dieselben, die bisherigen Dammanlagen 
in schlanker Linie ausgleichend, nach dem Ackerplane des Ritterguts 
Niederglaucha, tritt hierauf in die Dübener Aue und geht, indem er 
die Amtswiese des Ritrerguts Niederglaucha und einige daran liegende 
Privatwiesen ausschließt, neben dem Krumbäzelschen Schiffmuͤhlen- 
Etablissement in den Wellauner Straßendamm uͤber, welcher in seiner 
neuen Lage bis zu der jetzt erbauten zweiten Duͤbener Fluthbruͤcke die 
Stelle des Deiches vertritt. 
(r. 6140) Links
	        
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