Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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landesherrliche Prioilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem 
Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der 
HObligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten 
des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu prjudiziren. 
Gegeben Carlsbad, den 18. Juli 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Obligation 
der Stadt Trier 
(Trockener Stempel) 
über 
..... Thaler Preußisch Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 
............ hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, 
daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von .. . .. Thaler Kurant, 
deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadt Trier zu fordern hat. 
Die auf vier ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sindan 
jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Küackgebe der ausgegebenen Zins- 
Kupons gezahlr. 
Die ndheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Trier, den . .ten ... ... . . .. 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
Eingetragen Kontrolbuch Fkol. —— .. (Hierzu sind Kupons ausgereicht.) 
Der stadtische Sekretariatsbeamte. Der Stadtrentmeister. 
(Fr. 6152) (Erster)
	        
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