Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Posen, Regierungsbezirk Bromberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Gnesener Kreises 
Litr. 
über.. Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen 
uͤber .. . . . Thaler .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom 1. bis 15. April resp. vom 1. bis 15. Okcober und spaterhin 
die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation fuͤr das Halbjahr vom ... ....... 
bis ....... . .. mit (in Buchstaben) Thalern .. ... Silbergroschen bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu Gnesen. 
Gnesen, den ........ ... 18. 
Die ständische Finanzkommission des Kreises Gnesen. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Schluß des Jahres der Fälligkeit an gerechnet, 
erhoben wird. 
Provinz Posen, Negierungsbezirk Bromberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Gnesener Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Gnesener Kreises 
Littr. . . . .. W... —— Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die .. Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Gnesen. Beim Verluste dieses Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Gnesen, den 1 18. 
Die ständische Finanzkommission des Kreises Gnesen. 
  
(Nr. 6260—6261.) (Nr. 6261.)
	        
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