Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Oppeln. 
Zius-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Rybnicker Kreises 
II. Lmission 
Litlr. —e 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen uͤber . . . . . . . Thaler 
......... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieseß Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom * 5earrZeauer 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten 
Kreis-Obligation für das Halbjahr vvor biss 
mit (in Buchstaben) Thalern .. ... Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Rybnick. 
Rybnick, den .ten .. . . . .. 18.. 
Die staͤndische Kreis- Fomussion für den Chausseebau im 
Rybnicker Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppcln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Nybnicker Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Rybnicker Kreises 
Litir. ..... M . . .. uͤber ..... Thaler à fünf Prozent Zinsen, 
sofern nicht von dem Inhaber dieser Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben 
worden ist, die ..### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei 
der Kreis-Kommunalkasse zu Rybnick. 
Rybnick, den 1en 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
"1 Rybnicker Kreise. 
  
ehrhang 1866. (r. 4261—62602) 10 (Nr. 6262.)
	        
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