Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 82 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Niederunger Kreises 
Litler. W .g über . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über Thaler . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
BB und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obli- 
gation fuͤr das Halbjahr vom .......... bis. mit (in Buchstaben) 
..... haemSclbekgroschenbecdecKtecöKommnnalkassezu-. 
............... deu..«s18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im 
Niederunger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er- 
hoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Niederunger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der 
Obligation des Niederunger Kreises 
Littr. ..... (8————. uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Heinrichswalde, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen 
legitimirten Inhaber der Obligation dagegen Werspch erhoben worden ist. 
. .. „den .. ten .............. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Niederunger Kreise. 
  
(Tr. 6268.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.