Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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wassers nach der Mulde hemmt, abzutragen und statt seiner zum Schutze 
des Gasthofs zur gruͤnen Eiche und der Amts-Muldemühle den Deich 
a. b. der obigen Karte mit den Dimensionen des jetzigen Deichs e. a. 
herzustellen, ferner zur Beförderung des Abflusses des Hochwassers durch 
die grüne Eichenbrücke den Deich b. d. zu beseitigen und das Terrain 
wischen dem neuen Muldedeiche (oben ad 1.) und dem zum Schutze 
es obigen Gasthofs zur grünen Eiche und der Amtsmüöhle vorhandenen 
resp. neu anzulegenden Damm c. a. b. bis zu den Wiesen am Muͤhl- 
holz, durch Ausschachtung und Grasbesaamung in ein zum leichteren 
Abflusse des Hochwassers geeignetes Fluthbette, resp. in eine Wiesenfläche 
zu verwandeln; 
3) die Leine oberhalb der Berlin-Casseler Chaussee, da, wo dieselbe eine 
Wendung von Westen nach Norden macht, in möglichst gerader Linie 
nach der gegenüberstehenden Ecke des Lober zu führen und in diesen 
hineinzuleiten, wie solches durch zwei roth punkiirte Parallellinien auf der 
obigen Karte verzeichnet ist. Demnächst ist der Lober von diesem Ein- 
mündungspunkte der Leine oberhalb der Chaussee ab unter der Lober- 
Brücke in der Chaussee hindurch nach dem Johanneslober, von diesem 
nach dem schwarzen Kolk und von da unter der Eisenbahn-Fluthbrücke 
hindurch, alsdann aber durch den Eisenbahn-Ausstich und über die 
Bitterfelder Ritterhufenwiesen nach der Mulde zu zu führen, wie dies 
Alles die obige Naumannsche Karte der Niederung mit vierfachen rothen 
Parallelstrichen angiebt; 
4) die Leine und den Lober, soweit dies, um ihre Ueberschwemmungen zu 
verhindern, nöthig ist, auf Bitterfelder Flur einzudeichen, wie solches 
die obige Karte in rothpunktirten und nur auf dem „ganzen Lande“, 
dem „Hahn“ und „dem Dreckbusche“ in blaupunktirten Ine#n ebenfalls 
angiebt; 
unterhalb der Eisenbahn-Fluthbrücke einen neuen Muldedeich zu schürten, 
welcher sich an den Eisenbahndamm in der Nähe des linksseitigen Stirn- 
pfeilers der kleinen Fluthbrücke anschließt und in sanften Kurven nach 
der Königlichen Forst Pfählermark hinzieht, dort das Forstdienstland 
in Deichschutz legt und am sogenannten Achtstückenwege endet, unter 
gleichzeitiger Erhöhung oder Verwallung dieses Weges bis zum An- 
schluß desselben an die wasserfreie Höhe auf der sogenannten Ziegelbreite. 
Auch diese Deichlinie ist auf der Naumannschen Karte mit drei rothen 
Parallellinien, bezüglich der Abschneidung der Ecke der Koniglichen 
Forst karminroth punktirt, verzeichnet; 
6) bie Eindeichung der Leine und des Lober nach oben zu auf Bitterfelder 
Flur fortzusetzen, wenn sich ein Bedürfniß dazu herausstellen sollte; 
7) die Deich= und Flußanlagen oben ad 1. 3. 4. 5. auch für die Zukunft 
zu unterhalten, während den Deich e. a. b. der Karte die bisherigen 
(r. 6#1.) 187 Unter- 
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