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wassers nach der Mulde hemmt, abzutragen und statt seiner zum Schutze
des Gasthofs zur gruͤnen Eiche und der Amts-Muldemühle den Deich
a. b. der obigen Karte mit den Dimensionen des jetzigen Deichs e. a.
herzustellen, ferner zur Beförderung des Abflusses des Hochwassers durch
die grüne Eichenbrücke den Deich b. d. zu beseitigen und das Terrain
wischen dem neuen Muldedeiche (oben ad 1.) und dem zum Schutze
es obigen Gasthofs zur grünen Eiche und der Amtsmüöhle vorhandenen
resp. neu anzulegenden Damm c. a. b. bis zu den Wiesen am Muͤhl-
holz, durch Ausschachtung und Grasbesaamung in ein zum leichteren
Abflusse des Hochwassers geeignetes Fluthbette, resp. in eine Wiesenfläche
zu verwandeln;
3) die Leine oberhalb der Berlin-Casseler Chaussee, da, wo dieselbe eine
Wendung von Westen nach Norden macht, in möglichst gerader Linie
nach der gegenüberstehenden Ecke des Lober zu führen und in diesen
hineinzuleiten, wie solches durch zwei roth punkiirte Parallellinien auf der
obigen Karte verzeichnet ist. Demnächst ist der Lober von diesem Ein-
mündungspunkte der Leine oberhalb der Chaussee ab unter der Lober-
Brücke in der Chaussee hindurch nach dem Johanneslober, von diesem
nach dem schwarzen Kolk und von da unter der Eisenbahn-Fluthbrücke
hindurch, alsdann aber durch den Eisenbahn-Ausstich und über die
Bitterfelder Ritterhufenwiesen nach der Mulde zu zu führen, wie dies
Alles die obige Naumannsche Karte der Niederung mit vierfachen rothen
Parallelstrichen angiebt;
4) die Leine und den Lober, soweit dies, um ihre Ueberschwemmungen zu
verhindern, nöthig ist, auf Bitterfelder Flur einzudeichen, wie solches
die obige Karte in rothpunktirten und nur auf dem „ganzen Lande“,
dem „Hahn“ und „dem Dreckbusche“ in blaupunktirten Ine#n ebenfalls
angiebt;
unterhalb der Eisenbahn-Fluthbrücke einen neuen Muldedeich zu schürten,
welcher sich an den Eisenbahndamm in der Nähe des linksseitigen Stirn-
pfeilers der kleinen Fluthbrücke anschließt und in sanften Kurven nach
der Königlichen Forst Pfählermark hinzieht, dort das Forstdienstland
in Deichschutz legt und am sogenannten Achtstückenwege endet, unter
gleichzeitiger Erhöhung oder Verwallung dieses Weges bis zum An-
schluß desselben an die wasserfreie Höhe auf der sogenannten Ziegelbreite.
Auch diese Deichlinie ist auf der Naumannschen Karte mit drei rothen
Parallellinien, bezüglich der Abschneidung der Ecke der Koniglichen
Forst karminroth punktirt, verzeichnet;
6) bie Eindeichung der Leine und des Lober nach oben zu auf Bitterfelder
Flur fortzusetzen, wenn sich ein Bedürfniß dazu herausstellen sollte;
7) die Deich= und Flußanlagen oben ad 1. 3. 4. 5. auch für die Zukunft
zu unterhalten, während den Deich e. a. b. der Karte die bisherigen
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