Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Z„ " Schema B. 
Zins-Kupon 
der 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
Litt. F. 
— 
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18. 
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18.. die halbjährlichen 
Zinsen der obengenannten Prioritäts-Obligation über Künfhundert Thaler (Ein- 
hundert Thaler) zu erheben mit 11 Rthlr. 7 Sgr. 60 Pf. (2 Rehlr. 7 Sgr. 6 P.). 
Breslau, den teooaoannaaa 18. 
Der Verwaltungsrath 
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
N. JN. N. N. 
N. N., Rendant. 
Dieser Kupon wird nach Ablauf von vier Jahren nach dem darin bezeichneten Zah- 
lungstage ungültig und werthlos. Dasselbe ist der Fel- wenn er durchstrichen, durchlocht, 
oder wenn die aus ihm vermerkte Nummer nicht mehr vollständig zu erkennen ist. 
Schema C. 
Talon 
der 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
Litt. F. 
——.p-- 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 
20 Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, sofern nicht 
von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden 
ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon überhaupt 
nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an 
den Inhaber der Obligation. 
Breslau, den .ten ............... 18.. 
Der Verwaltungsrath 
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. N. 
N. N., Rendant. 
  
r. 6283—6284.) (Nr. 6284.)
	        
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