Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Pillkallener Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Pillkallener Kreises III. Emission 
Littr W... uͤber ..... Thaler à fuͤnf Prozent Zinsen 
die . .ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Pillkallen, sofern nicht von dem als solchen legitimirten In- 
haber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben wird. 
Millkallen, den tnaa 18. " 
DieständischeKommissionfürdieChausseebautenim 
Pillkallener Kreise. 
  
(Nr. 6295.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des 
Oberbarnimschen Kreises im Betrage von 12,000 Thalern. Vom 5. März 
1866. 
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
Nachdem von den Ständen des Oberbarnimschen Kreises auf dem Kreis- 
tage am 5. September 1865. beschlossen worden, zu den Grunderwerbungs-= 
Kosten der Eisenbahn von Neustadt-Eberswalde nach Wriezen einen Beitrag 
von 12,000 Thalern aus Kreismitteln zu leisten und die dazu erforderlichen 
Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag 
der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit 
Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zum 
Betrage von 12,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des 
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage 
von zwölftausend Thalern in Apoints von Einhundert, fünfhundert und Eintausend 
Thalern, deren Anzahl vor der Ausgabe unter Genehmigung der Regierung 
„in Potsdam näher zu bestimmen ist und welche nach dem beifolgenden Schema 
in Gemäßheit des beigefügten Planes auszufertigen, mit fünf vom Hundert 
jaährlich zu verzinsen und nach einer durch das Loos zu bestimmenden Folge- 
(Nr. 6204—6295.) ord-
	        
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