— 177 —
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pillkallener Kreises
III. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Pillkallener Kreises III. Emission
Littr W... uͤber ..... Thaler à fuͤnf Prozent Zinsen
die . .ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Pillkallen, sofern nicht von dem als solchen legitimirten In-
haber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben wird.
Millkallen, den tnaa 18. "
DieständischeKommissionfürdieChausseebautenim
Pillkallener Kreise.
(Nr. 6295.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des
Oberbarnimschen Kreises im Betrage von 12,000 Thalern. Vom 5. März
1866.
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Ständen des Oberbarnimschen Kreises auf dem Kreis-
tage am 5. September 1865. beschlossen worden, zu den Grunderwerbungs-=
Kosten der Eisenbahn von Neustadt-Eberswalde nach Wriezen einen Beitrag
von 12,000 Thalern aus Kreismitteln zu leisten und die dazu erforderlichen
Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag
der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit
Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zum
Betrage von 12,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage
von zwölftausend Thalern in Apoints von Einhundert, fünfhundert und Eintausend
Thalern, deren Anzahl vor der Ausgabe unter Genehmigung der Regierung
„in Potsdam näher zu bestimmen ist und welche nach dem beifolgenden Schema
in Gemäßheit des beigefügten Planes auszufertigen, mit fünf vom Hundert
jaährlich zu verzinsen und nach einer durch das Loos zu bestimmenden Folge-
(Nr. 6204—6295.) ord-