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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Ciegnitz.
Erster cbis .) Zins = Kupon
I. Serie
zu der
Kreis-Obligation des 5, Saganer Kreises
Littr.
über Einhundert Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen
über zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige.
Der Inhaber diesss Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am
.. ten .... ..... ... .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-
Obligation fuͤr das zellhet vom ... ... . . .. bis mit zwei Thalern
si sebes Silbergroschen sechs Pfennigen bei der kreisständischen Chanfseebau-Kasse
agan.
Sagan, den nnn.... 18.
(Stempel.)
Die ständische Chausseebau-Kommission des Saganer Kreises.
(Namen.)
Dieser Jinskupon ist un ngültig „, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab
gerechnet, erhoben wird.
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Liegnitz.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Saganer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Saganer Kreises
Littr.. M . . ... uͤber .. .. . Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen
die . . te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der kreis-
ständischen Chausseebau-Kasse in Sagan, wenn nicht rechtzeitig Widerspruch
dagegen erhoben ist.
Sagan, den 18.
(Stempel.)
Die ständische Chaufseebau-Kommission des Saganer Kreises.
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit
bettern oder Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon
mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
werden.
(Nr. 6209.)