Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Ciegnitz. 
Erster cbis .) Zins = Kupon 
I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des 5, Saganer Kreises 
Littr. 
über Einhundert Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen 
über zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige. 
Der Inhaber diesss Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
.. ten .... ..... ... .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation fuͤr das zellhet vom ... ... . . .. bis mit zwei Thalern 
si sebes Silbergroschen sechs Pfennigen bei der kreisständischen Chanfseebau-Kasse 
agan. 
Sagan, den nnn.... 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Chausseebau-Kommission des Saganer Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Jinskupon ist un ngültig „, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Liegnitz. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Saganer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Saganer Kreises 
Littr.. M . . ... uͤber .. .. . Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die . . te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der kreis- 
ständischen Chausseebau-Kasse in Sagan, wenn nicht rechtzeitig Widerspruch 
dagegen erhoben ist. 
Sagan, den 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Chaufseebau-Kommission des Saganer Kreises. 
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
bettern oder Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon 
mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
  
(Nr. 6209.)
	        
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