Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6314.) Allerhoͤchster Erlaß vom 26. Maͤrz 1866., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte an den Kreis Pr. Stargardt, im Regierungsbezirk 
Danzig, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von 
Pr. Stargardt bis zur Berenter Kreisgrenze bei Lienfitz in der Richtung auf 
Schsneck. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen 
des Kreises Pr. Stargardt, im Regierungsbezirk Danzig, beschlossenen chaussee- 
mäßigen Ausbau der Straße von Prr Stargardt bis zur Berenter Kreisgrenze 
bei Lienfitz in der Richtung auf Schöneck genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Kreise Pr. Stargardt das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unrerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem ge- 
nannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Hhausseegeld-Tarifs, einschließlich 
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der 
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be- 
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. März 1866. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6314—6315.) (Nr. 6315.)
	        
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