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Provinz Dosen, Negicrungebezirk Hosen.
Obligation
der Stadt OÖOstrowo
Littr. %% ...
über Thaler Preußisch Kurant, verzinslich mit fünf Prozent.
(Ausgefertigt in Gemägheit des landesherrlichen Privilegiums vor
Gesetz-Samml. 1866. S. )
Die Stadtgemeinde Ostrowo verschuldet dem Inhaber dieser, Seitens des
Glaͤubigers unkündbaren Verschreibung die Summe von ..... Thalern Preußisch
Kurant, deren Empfang der unterzeichnete Magistrat hiermit bescheinigt.
Diese Schuldverschreibung bildet einen Theil des zu noͤthig gewordenen
Kommunalbauten in der Stadt Ostrowo in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Pri-
vilegiums vom ........... .. .. aufgenommenen Darlehns von 40,000 Thalern.
Die Rückzahlung dieses Darlehns geschieht vom Jahre 1871. ab all-
malig bis spärestens zum Schlusse des Jahres 1902. aus einem zu diesem
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe
des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in den Monaten Januar und
Juli jeden Jahres, zuerst im Juli 1870. Die Stadtgemeinde Ostrowo behält
sich das Recht vor, die Tilgung durch größere Ausloosungen zu verstärken, so-
wie sämmrliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgelooslen, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchsiaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt fünf, drei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in dem Amtsblarte der Königlichen Regierung zu Posen, in
dem Preußischen Staatsanzeiger und in dem hiesigen Kreisblatte. Sollte eins
oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Magistrat
mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen, in welchem andern
Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung erfolgen soll. Bis zu dem
Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist, wird en
alb-