Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 242 — 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Ostrowo mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Ostrowo, den mnoo. 18. 
Der Magistrat. 
N. N. N. N. 
Eingetragen Fol. —S 
Provinz PDosen, Negierungebezirk Posen. 
Erster cbis zehnter) Zins-Kupon der (ersten) Serie 
zu der 
Obligation der Stadt Ostrowo 
Littr. 
über Thaler zu fünf Prozent verzinslich, 
über. Thaler .. . . . Silbergroschen Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
l. ee und spaterhin die halbjährlichen Zinsen der vorbenannten 
Obligation mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen. Pfen- 
nigen aus der Stadt-Küammereikasse zu Ostrowo. 
Ostrowo, den .... . . .. . . .. 18. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 
nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er 
säüllig geworden, erhoben wird. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.