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(Nr. 6330.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Mai 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kommunal=
Chaussee im Kreise Wesipriegnitz des Regierungsbezirks Potsdam von
Lenzen bis zum Anschluß an die Berlin-Hamburger Staatsstraße bei
Karstädt. .
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
in dem Kreise Westpriegnitz des Regierungsbezirks Potsdam von Lenzen bis
zum Anschluß an die Berlin-Hamburger Staatsstraße bei Karstaͤdt genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch der Stadt Lenzen das Expropriationsrecht für die
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabde der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
leich will Ich der Stadt gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 7. Mai 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).