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K. 11.
Abänderungen des Statutes bedürfen der landesherrlichen Genehmigung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Mai 1866.
d. §s.) Wilhelm.
Gr. zur Lippe. o. Selchow.
(Nr. 6334.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma:
„Preußische F. sicherungs-Aktiengesellschaft“ mit dem Sitze zu Berlin
errichteten Aktiengesellschaft. Vom 19. Mai 1860.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Mai
1866. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Preußische
Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“" mit dem Sitze zu Berlin, sowie deren
Statut vom 10. Dezember 1865., letzteres mit der Maaßgabe zu genehmigen
geruht, daß die Bestimmung im §F. 26. über das Ausscheiden der Stellvertreter
im Verwaltungsrathe dahin zu lauten hat:
„von den Stellvertretern aber in jedem Jahre Einer, und zwar für die
Jeitdauer der ersten vier Jahre nach der Entscheidung des Looses,
ausscheiden.“
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht
werden.
Berlin, den 19. Mai 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister
und öffentliche Arbeiten. des Innern.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr 6333—6335.) (Nr. 6335.)